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05.05.2021

Wo einst ein Einfamilienhaus stand, soll nun ein Sechs-Parteien-Haus hin

Wo einst ein Einfamilienhaus stand, soll nun ein Sechs-Parteien-Haus hin

In der Panoramastraße stand einst ein Fertighaus, das mittlerweile abgerissen wurde. Der Nachfolgebau soll deutlich größer werden – was bei den Anwohnern auf Kritik stößt. Foto: Dorn
Im Ausschuss für Technik und Umwelt wurde über ein größeres Bauvorhaben in der Panoramastraße diskutiert, aber am Ende stand fest: Es darf gebaut werden

Schriesheim. (max) Gleich der erste Punkt der Tagesordnung des Ausschusses für Technik und Umwelt (ATU) am Montagabend gab genügend Anlass zur Diskussion. Nachdem die meisten der Ausschussmitglieder vor der Sitzung an einer Ortsbegehung teilgenommen hatten, wurde über den Abbruch eines Einfamilienhauses und den Neubau eines Sechs-Parteien-Hauses in der Panoramastraße 35 beraten. Auch zwei der zukünftigen Bewohner des Hauses sowie ein Anwohner aus der Nachbarschaft wohnten der Sitzung bei.

Der Bauherr beantragte fünf Ausnahmegenehmigungen. Zum einen sollte der Ausschuss zustimmen, dass das Volumen des Dachgeschosses, das nicht als Vollgeschoss geplant ist, mit 199 Quadratmetern genehmigt würde. Damit läge er nur 0,3 Quadratmeter unter der zulässigen Maximalgröße. Außerdem wurde beantragt, die Baugrenze sowohl vor als auch hinter dem Gebäude überschreiten zu dürfen. Zum einen zum Anlegen einer Tiefgarage mit zwölf Stellplätzen (vorne und hinten), zum anderen für Balkone (vorn) und Terrassen (hinten). Da die Häuser in der Nachbarschaft ebenfalls Balkone aufweisen und die Überschreitung der Maximalgröße auf der Rückseite nur 20 Zentimeter betragen würden, empfahl Bauamtsmitarbeiterin Beate Kreis die Zustimmung.

Als Erstes meldete sich daraufhin Christian Wolf (Grüne Liste) zu Wort. Er gab zu bedenken, dass es sich hier um das größte Bauvorhaben in dieser Gegend handele und der Bauherr jegliche Bestimmungen maximal ausnutze. Zwar seien die zusätzlichen Stellplätze in der geplanten Tiefgarage positiv zu bewerten, andere Punkte seien aber strittig. So würden die vorderen Balkone bis 1,10 Meter an den Gehweg heranreichen. Bei den Nachbarhäusern sei ein Abstand von drei Metern gegeben. Auch die Überschreitung der Baugrenze an der Rückseite bemängelte Wolf. Dabei betonte er mehrfach, dass man generell wegen 20 Zentimetern keine pedantische Einhaltung fordere. Es gehe lediglich darum, dass das Bauvorhaben alle Regelungen bis an ihre Obergrenzen ausreize und man deshalb der Überschreitung nicht zustimmen wolle. Die Genehmigung des Dachgeschosses solle so formuliert werden, dass es nicht doch noch zu einer Nutzung als Vollgeschoss kommt. Außerdem sollten sich die Balkone an der Vorderseite in ihrer Größe an den Balkonen des südlichen Nachbarhauses orientieren.

Karl Reidinger (CDU) sagte, dass die Balkone ähnlich aussähen wie die der Nachbarhäuser. Auch er lobte die Tiefgarage und sicherte die Zustimmung seiner Partei zu, auch wenn das geplante aufgesetzte Dach sich von den Dächern der Gegend abhebe. Das bemängelte auch Jutta Becker von den Freien Wählern. Auch bei den Balkonen, die, wie man gesehen habe, denen des südlichen Nachbarhauses ähneln würden, sah sie kein Problem. Die 20 Zentimeter an der Rückseite würde das Grundstück "durchaus hergeben".

Rainer Dellbrügge (SPD) merkte an, dass er zunächst schockiert gewesen sei, dass an der Stelle des kleinen Hauses nun ein Mehrfamilienhaus gebaut werden sollte. Allerdings sei es natürlich positiv, dass mehr Wohnraum geschaffen würde. Bei der Begehung habe man gesehen, dass die Balkone weniger an den Gehweg heranreichen, als es sich in der Vorlage gelesen hatte. Auch die rückwärtige Überschreitung halte er für "machbar". Die Tiefgarage halte er ebenso für notwendig, auch wenn es generell schlecht sei, dass man überhaupt eine brauche.

Ulrike von Eicke (FDP) freute sich über das Bauvorhaben, da es ein "typisches Beispiel für Verdichtung statt Versiegelung" wäre, was ihre Partei unterstütze. Bei den Balkonen schloss sie sich ihren Vorrednern an. Bei der Überschreitung der hinteren Baugrenze gab sie zu bedenken, dass es zwar nicht viel sei, man aber darauf achten müsse, dass eine Genehmigung nicht als Präzedenzfall genutzt werde, um Häuser von nun an immer größer werden zu lassen. Dem stimmte auch Wolf zu. Allen Punkten wurde mehrheitlich zugestimmt, bei besagter rückwärtiger Überschreitung der Grenze gab es drei Gegenstimmen.

Eine weitere Wortmeldung gab es beim dritten Tagesordnungspunkt. Hier forderte Kreis den ATU auf, zuzustimmen, dass der Anbau eines unbeheizten Wintergartens in der Schanz auf zwei Meter anstatt auf 2,50 begrenzt werden solle. Karl Reidinger warf ein, dass auch 2,50 Meter in Ordnung seien.

Abgestimmt wurde außerdem über Abbruch und anschließenden Neubau im Eichenweg. Der in der Bauvoranfrage geforderten Befreiung zur Veränderung des rückwärtigen Hanges befürwortete Kreis. Auch die Überschreitung der Traufhöhe um 1,50 Meter sei unproblematisch, da man die zusätzliche Höhe von der Straße aus kaum wahrnehmen könne. Die geplanten Gauben empfahl Kreis ebenfalls zur Zustimmung, das Vorhaben wurde mehrheitlich und ohne Gegenstimmen angenommen.

Bei einem geplanten Stellplatz im Dreißig-Morgen-Weg empfahl Kreis die Zustimmung, da nach Prüfung keine Parkplätze verloren gingen. Das sah das Gremium ohne Gegenstimmen auch so.

Ebenfalls ohne Gegenstimmen wurden zwei geplante Schwimmbäder genehmigt – eines in der Max-Planck-Straße, eines in der Straße "Zum Buchenhain" auf dem Branich. Bei beiden wurde ein Antrag auf die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt, was der ATU als unproblematisch ansah. In den letzten Monaten häuften sich im ATU die Anträge, ein Schwimmbad bauen zu dürfen.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung