Schriesheim im Bild 2023

01.07.2021

Verunreinigtes Trinkwasser: Heiligkreuzsteinach, Schriesheim, Weinheim und Wilhelmsfeld betroffen

Es gibt eine mikrobielle Verunreinigung. Das Wasser muss abgekocht werden.

Rhein-Neckar-Kreis. (RNZ) Aufgrund einer mikrobiellen Verunreinigung des Trinkwassers muss dieses in den folgenden Kommunen vor dem Verzehr abgekocht werden, teilt das Gesundheitsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit.

Betroffene Kommunen sind: Teile von Heiligkreuzsteinach, Schriesheim/Altenbach, Weinheim (Stadtteile Oberflockenbach, Ritschweier, Rippenweier, Rittenweier, Heiligkreuz, Steinklingen und Wünschmichelbach) und Wilhelmsfeld.

Es wird umgehend mit einer Chlorung der Ortsnetze begonnen. Durch die Chlorung kann es zu geruchlichen und geschmacklichen Beeinträchtigungen kommen, die nicht gesundheitsschädlich sind. Das Gesundheitsamt spricht für die betroffenen Gebiete ab sofort ein Abkochgebot aus.

Am Donnerstagnachmittag stellten die Stadtwerke Weinheim bei turnusgemäßen Wasserproben eine geringe Konzentration von coliformen Keimen im Trinkwasser fest. Diese wurden über das Leitungsnetz der Eichelberggruppe eingetragen. In enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt haben die Stadtwerke Weinheim entschieden, das Wasser vorsorglich zu chloren. "Diese Maßnahme dient dazu, die betroffenen Leitungsabschnitte zu entkeimen", erläutert Peter Krämer, Geschäftsführer der Stadtwerke.

Parallel läuft die Suche nach der Ursache für die Verunreinigung beim Zweckverband Eichelberg auf Hochtouren, gemeinsam mit dem Gesundheitsamt grenzen die Mitarbeiter in Wilhelmsfeld Wilhelmsfeld den betroffenen Abschnitt derzeit ein. Bis das gesamte Netz gereinigt und die Ursache behoben ist, muss das Trinkwasser jedoch von den Verbrauchern vorsorglich mindestens drei Minuten lang sprudelnd abgekocht werden, sofern es für die Zubereitung von Speisen oder zum Trinken verwendet wird. Das Gesundheitsamt hat ein entsprechendes Abkochgebot für die Odenwaldgemeinden ausgesprochen.

Das Abkochgebot auf einen Blick

Wasser muss abgekocht werden, wenn es zum Trinken oder für die Herstellung von Speisen benutzt wird. Gleiches gilt für Wasser, das zum Zähneputzen, zur Mundspülung oder zur Wundversorgung eingesetzt wird. Beim Duschen und Baden können Einwohner weiterhin Wasser direkt aus dem Hahn verwenden. Beim Abkochen sollten Verbraucher darauf achten, dass das Wasser vor der Verwendung so lange kocht, bis es aufsprudelt. Ab diesem Zeitpunkt sollte es drei Minuten lang sprudelnd kochen, bevor es direkt oder abgekühlt weiterverwendet wird.

Auch die Warn-App Nina alarmierte über das verunreinigte Trinkwasser.

Copyright (c) rnz-online

Autor: Rhein-Neckar-Zeitung