Schriesheim im Bild 2023

31.08.2021

Die Invasion der Wohnmobile

Am Sportzentrum, im Rindweg, aber auch auf Aussiedlerhöfen werden immer mehr Caravans und Anhänger abgestellt. Meistens ist das in Ordnung.

Von Micha Hörnle

Schriesheim. Wohnmobile liegen im Trend: Allein im ersten Halbjahr wurden 63.000 Fahrzeuge neu zugelassen – ein Plus von 15 Prozent im Vergleich zu 2020. Allerdings ist das nicht nur Corona geschuldet, denn der Boom bei den Campern hält schon länger an: In den letzten 20 Jahren verdoppelte sich fast ihre Zahl von 350.000 auf aktuell 675.000. Die große Frage ist: Wohin damit? Ein Blick ins Stadtbild zeigt: Manchmal stehen die Mobile auf dem Festplatz, öfter vor der Mehrzweckhalle, regelmäßig im Rindweg und auch auf Aussiedlerhöfen. Die große Frage ist: Dürfen die das? Wie sieht es bei den Wohnwagen aus? Und wurde die Situation seit der Pandemie schlimmer?

Wie sieht die Stadtverwaltung die Situation? "Auch in der Vergangenheit schon wurden immer wieder Wohnmobile und -anhänger auf öffentlichen Stellplätzen abgestellt. In letzter Zeit ist dies verstärkt zu beobachten. Ob dies mit der Pandemie zu tun hat, bleibt Spekulation", heißt es auf RNZ-Anfrage aus dem Rathaus. Gerade wo dies massiv auftritt, sei das ein Problem, da die öffentlichen Stellplätze durch diese Fahrzeuge blockiert werden.

Ist das Parken – sei es kurzzeitig, sei es dauerhaft – im öffentlichen Raum gestattet? Ein Anhänger darf ohne Zugmaschine unbewegt nicht länger als 14 Tage stehen bleiben. Für Wohnmobile gilt diese Regelung nicht. Nach aktueller Beschilderung und der Straßenverkehrsordnung ist das Parken derzeit hier gestattet. Während die abgestellten Anhänger regelmäßig kontrolliert werden, ist das bei den Wohnmobilen nicht der Fall (da das Abstellen ja erlaubt ist). Allerdings gibt es bereits Gespräche mit der Straßenverkehrsbehörde, also dem Landratsamt, weil man dieses Problem auch gesehen hat. Allerdings befürchtet das Rathaus, dass ein Verbot an der Mehrzweckhalle und am Rindweg dazu führen könnte, dass sich das Problem verlagert.

Ist eine Ausweisung einer speziellen Wohnmobilstellplatzanlage wie in Ladenburg geplant? Nein. Zumal, so das Rathaus, es sich in Ladenburg um eine gebührenpflichtige Abstellmöglichkeit mit Stromanschluss und sanitären Anlagen handelt, die vorwiegend touristisch genutzt werde. Das Problem in Schriesheim sei anders gelagert: "Hier handelt es sich überwiegend um Wohnmobile von lokalen Eigentümern, die zum Dauerparken an den entsprechenden Stellen abgestellt werden. Ein ähnliches touristisches Angebot in Schriesheim wird derzeit über den Campingplatz abgedeckt", so die Stadtverwaltung. Die Entscheidung, eine solche Wohnmobilanlage für touristische Zwecke innenstadtnah einzurichten, sei aber "diskussionswürdig" und könne ein künftiges Thema für die Kommunalpolitik sein. Nur: "Eine Lösung für die derzeitige Situation um das Sportgelände würde dies jedoch aus unserer Sicht nicht darstellen", so das Rathaus. Denn da parken ja kaum Touristen.

Ist es ein Problem, dass etliche Aussiedlerhöfe und Scheunen im Feldgebiet Wohnmobile und Wohnanhänger beherbergen? Die Untere Landwirtschaftsbehörde des Kreises sieht in dieser "alternativen Verwendung von bereits bestehenden Gebäuden" keine Probleme, sofern die landwirtschaftliche Produktion und der Verkehr auf den Feldwegen davon nicht gestört werden. In der Regel würden die Wohnwagen zwei bis drei Mal jährlich abgeholt und wiedergebracht, sodass sich die Belastung der Feldwege in Grenzen halte. Die Fahrzeuge sollten aber in den Gebäuden abgestellt werden – nicht der freien Flur –, dafür müsse der Landwirt aber eine baurechtliche Nutzungsänderung des vorhandenen Gebäudes beim Baurechtsamt beantragen. Dass es mehr Wohnmobile auf den Aussiedlerhöfen gebe, liege weniger an der Pandemie, sondern am "Strukturwandel in der Landwirtschaft. Baurechtlich genehmigte Gebäude wie Stallungen, Hallen oder Trocknungsschuppen werden nicht mehr für die Produktion benötigt. Mit dem Entgelt für die Unterbringung von Fahrzeugen werden auch die Unterhaltskosten des Gebäudes gedeckt", so der Kreis. Eher sieht er das Problem, dass nun coronabedingt dort dauerhaft übernachtet wird – mit entsprechend mehr Verkehr auf den Feldwegen. Seitens der Stadt hat man auch nichts gegen die Aussiedlerhöfe als Abstellplatz, denn es entlastet die öffentlichen Parkplätze, wenn die Wohnmobileigentümer sich nach privaten Abstellmöglichkeiten umsehen.

Spielt es dabei eine Rolle, ob der Aussiedlerhof in einem Landschaftsschutz- oder Wasserschutzgebiet liegt? Das kommt darauf an: Läge der Hof (und damit der Abstellplatz) in einem Wasserschutzgebiet, wären beispielsweise auch Belange des Grundwasserschutzes betroffen. Ausschlaggebend für die Beurteilung sei die jeweilige Schutzverordnung für das entsprechende Wasserschutzgebiet, so das Landratsamt. So wäre das dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen in Zone 3 eines Wasserschutzgebietes nur zulässig, wenn es Vorkehrungen gibt, die ein Eindringen von wassergefährdenden Stoffen (wie etwa Öl) in den Untergrund verhindern. Und Öl steckt normalerweise in den Wohnmobilen und -anhängern. In den Zonen 1 und 2 von Wasserschutzgebieten ist die Lagerung wassergefährdender Stoffe in der Regel verboten.

Copyright (c) rnz-online

Autor: Rhein-Neckar-Zeitung