Schriesheim im Bild 2023

13.09.2021

Schriesheimer Schulen: Bisher noch keine Luftfilter, aber eine CO2-Ampel pro Schule

Es gilt weiterhin die Maskenpflicht und drei Schnelltests pro Woche. Die Quarantäne-Regelung wird hingegen abgeschafft.

Schriesheim. (hö) Am Montag beginnt wieder die Schule – in Präsenz und dennoch unter Pandemiebedingungen. Die RNZ fasst die wichtigsten Punkte zusammen.

Was hat sich im Vergleich zum letzten Schuljahr am "Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen" verändert? Es gilt generell Präsenzpflicht für alle – wie seit Juni. Die Testpflicht wurde ausgeweitet, und auch die Quarantäne-Regelung wird abgeschafft.

Gibt es in den Schulen eine Maskenpflicht? Und wenn ja, gilt diese auch im Unterricht? Laut der aktuellen "Corona-Verordnung Schule" gilt eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht – mit Ausnahmen beim Sportunterricht, beim Essen und Trinken oder in den Pausen außerhalb des Gebäudes.

Welche weiteren Hygieneregelungen gibt es noch? Der Mindestabstand von 1,50 Metern wird weiter empfohlen, ist aber keine Pflicht mehr. Außerdem soll eine Durchmischung der Klassen und Lerngruppen vermieden werden.

Werden in Schriesheimer Schulen Luftfilter eingesetzt? Nein, noch nicht. Denn die Landesförderung für solche Anlagen umfasst nur Räume, die nicht gelüftet werden können. Allerdings wurden längst nicht alle Mittel des 60-Millionen-Euro-Programms abgerufen, deswegen gibt es noch Chancen für "belüftbare" Räume, Geld zu bekommen, aber Schriesheim muss sich beeilen, denn es gilt das "Windhundprinzip". In der nächsten Gemeinderatssitzung soll darüber beraten werden. Allerdings gilt eine Einführung von Luftfiltern in allen Klassenräumen derzeit als unwahrscheinlich.

Wie sieht es mit dem Lüften aus? Auch das regelt die "Corona-Verordnung Schule": Alle 20 Minuten muss gelüftet werden, auch wenn es Luftfilter geben sollte. Einzige Ausnahme: Eine CO2-Ampel zeigt an, dass früher gelüftet werden muss.

Werden in Schriesheim CO2-Ampeln eingesetzt? Es wurden insgesamt fünf solcher Geräte bestellt – also je eines pro Schriesheimer Schule –, die die Kohlendioxid (CO2)-Konzentration im Raum messen. "Wir wollen ein Gefühl bekommen, ob das etwas bringt", so Bauamtsleiter Markus Dorn. Die Kosten seien mit 150 bis 250 Euro pro Stück aber überschaubar.

Ist in allen Klassenzimmern ein Lüften möglich? Bis auf die innen liegenden Fachräume der Realschule lassen sich alle Fenster der Schulräume öffnen. Die innen liegenden naturwissenschaftlichen Räume des Gymnasiums haben nur Oberlichter, die sich jedoch öffnen lassen. In den Fachräumen der Realschule und in den naturwissenschaftlichen Räumen des Gymnasiums sind allerdings Lüftungsanlagen eingebaut: Die Luft wird abgesaugt und ins Freie befördert. Die Außenluft gelangt zudem nach Vorerwärmung in den Innenraum.

Wie ist die Testpflicht geregelt? Galten vor den Ferien zwei Schnelltests pro Woche für die Schüler und die Lehrer, ändert sich das ab Montag, 13. September: Fortan, so informierte der grüne Landtagsabgeordnete, Uli Sckerl, die RNZ, müssen sich alle Beschäftigten täglich testen lassen, die Schüler drei Mal die Woche (bei PCR-, also Labortests bleibt es bei zwei Mal die Woche). Der Schnelltest muss vor Zeugen erfolgen und dokumentiert werden. Geimpfte und Genesene müssen sich nicht testen lassen, es wird aber vom Kultusministerium dringend empfohlen. Diese Regelung gilt auch für Kindergärten.

Was ist über den Impffortschritt bei Kindern und Jugendlichen bekannt? Der Stadtverwaltung liegen dazu keine konkreten Zahlen ausschließlich für Schriesheim vor.

Wird es mobile Impfteams an den Schulen oder spezielle Impfaktionen geben? Auch dazu liegen dem Rathaus keine Informationen vor. Auf RNZ-Anfrage heißt es: "Die Vor-Ort-Impfungen in den Schulen durch mobile Impfteams oder in Kooperation mit niedergelassenen Ärzten erfordern einen großen logistischen Aufwand. Aufgrund dessen könnte es unter Umständen Zeit in Anspruch nehmen, bis Impfaktionen an Schulen angeboten werden können."

Was wird aus der Quarantäne? Die gibt es laut der aktuellen "Corona-Verordnung Schule" nicht mehr. Die Klassenkameraden eines positiv getesteten Schülers müssen sich aber an jedem Schultag testen lassen. Bei Kita- und Grundschulkindern genügt nur ein einmaliger Schnelltest.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung