Schriesheim im Bild 2023

22.09.2021

Wird der strenge Kurs beim Mitteilungsblatt gelockert?

Der Gemeinderat soll heute neue Richtlinien beschließen. Aber: Berichte müssen "sachlich und neutral" sein. Welche Rolle spielt der AfD-nahe Verein?

Schriesheim. (hö) Das war der Sommerloch-Aufreger: der seit Anfang August geltende neue strenge Kurs im Mitteilungsblatt. Der hatte dazu geführt, dass immer mehr Berichte von Vereinen oder Kirchen zurückgewiesen wurden, die dem Hauptamt nicht sachlich und neutral genug erschienen. Möglicherweise werden aber die Zügel etwas gelockert. Grund dafür sind einerseits die anhaltenden Proteste der Vereine, aber auch eine gewisse Neubewertung der juristischen Lage, denn nicht alle Gerichte fordern derartig strenge Maßstäbe für Artikel im "Blättchen".

Abgesehen von einer standardisierten Ablehnungs-E-Mail des Hauptamtes fehlten bisher eindeutige Richtlinien für die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt. Die soll am heutigen Mittwoch der Gemeinderat beschließen (18 Uhr, Mehrzweckhalle). Allerdings bleibt es bei dem sechsseitigen Regelwerk im Großen und Ganzen bei der Regelung, dass alle Artikel einen örtlichen Bezug haben müssen und nicht zur Meinungsbildung beitragen dürfen, denn laut Rechtsprechung darf das "Blättchen" kein Konkurrenzprodukt zur Presse sein. Daher müssen die Ankündigungen und Berichte weiterhin sachlich und neutral gehalten sein. Einzige Ausnahme sind die Parteien oder Gruppierungen, die im Gemeinderat vertreten sind. Die dürfen weiterhin zu "Angelegenheiten der Gemeinde" Stellung nehmen. Allerdings gilt für diese eine Karenzzeit vor Wahlen (drei Monate vor Landtags-, Bundestags- und Europawahlen und sechs Monate vor Kommunal- und Bürgermeisterwahlen).

Jede Institution, seien es Vereine, Kirchen, Organisationen oder Jahrgangstreffen, hat nur noch 2700 Zeichen und maximal ein Bild zur Verfügung, allerdings dürfen die Abteilungen (maximal zehn pro Verein) ihre eigenen Berichte abliefern.

Mit diesen neuen Richtlinien erhärtet sich der Verdacht, dass sie vor allem wegen des im Februar gegründeten AfD-nahen "Schriesheimer Demokratie- und Kulturverein" eingeführt worden waren. Dessen Beiträge hatten erkennbar keinen Bezug zu Schriesheim, sondern beschäftigten sich mit gesamtgesellschaftlichen Themen, wenn auch im "völkischen" Duktus – und führten zu massiven Beschwerden der Mitteilungsblatt-Leser, worauf das Rathaus mit strengen Maßgaben für eingereichte Artikel reagierte. Der letzte dieses Vereins stammt vom 1. September. Darin beklagt der Vorsitzende, der AfD-Stadtrat Thomas Kröber, dass das Rathaus mehrere Berichte abgelehnt habe, und auch der zur Jahreshauptversammlung am 14. August erschien nur "stark gekürzt". Darin wird angekündigt, die Bevölkerung mit einem Flugblatt zu informieren, das bisher offenbar nur in Teilen Altenbachs ausgeteilt wurde. Außerdem kündigte Kröber "eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister und eventuell gegen Mitarbeiter der Verwaltung" an. Denn: "Sollte der Verein weiter benachteiligt werden, ist ein juristisches Vorgehen nicht ausgeschlossen."

Hintergrund: Die neuen Richtlinien (Auszug)

4. Ausschlüsse von der Aufnahme in das Amtsblatt:

4.1. Beiträge, die gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen, in das Persönlichkeitsrecht Dritter eingreifen, mit verunglimpfenden oder herabsetzenden Inhalten.

4.2. Beiträge, die zur Meinungsbildung beitragen sollen. Ausgenommen sind hier die Beiträge der unter 2.1.3 Genannten (Stellungnahmen, Ankündigungen und Berichte von Mitgliedern des Gemeinderats und der Ortschaftsräte, Anm.d.Red.).

4.3. Berichte über rein gesellschaftliche Ereignisse.

4.4. Beiträge, die nicht eindeutig konkret und unmittelbar örtlichen Bezug aufweisen.

4.5. Leserbriefe oder Äußerungen einzelner Personen sowie in der Stadt nicht bekannter Interessengruppen.

4.6. Beiträge von "auswärtigen" Vereinen, Organisationen, Parteien, Kirchen und Schulen. Über Ausnahmen entscheidet der Bürgermeister oder dessen Vertreter im Amt.

4.7. Beiträge über Aktivitäten einzelner Vereinsmitglieder, die nicht im Zusammenhang mit dem Vereinszweck stehen, z. B. private Aufenthalte, Urlaube, Expeditionen und Erfahrungen einzelner Personen.

4.8. Wahlwerbung jeglicher Art (auch Beilagen, Hinweise auf Wahlkampfveranstaltungen u. ä.) in allen Teilen (amtlich, nicht-amtlich, Anzeigenteil).

4.9. Ankündigungen von und Berichte über Veranstaltungen, die nicht für jeden (öffentlich) zugänglich sind. hö

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung