Schriesheim im Bild 2023

10.10.2021

Rauenberg/Schriesheim: Wie Flurneuordnungen sichere Wege für Winzer bringen sollen

Landwirte und Winzer profitieren mit ihren Traktoren von gut ausgebauten Wegen. Für diese können Flurneuordnungen sorgen.

Von Carsten Blaue

Rauenberg/Schriesheim. Max Jäck muss erst mal kurz nachdenken. Ob er sich beim Fahren mit seinem schmalen Schlepper in den Schriesheimer Weinbergen denn immer sicher fühlt. "Gute Frage", sagt der junge Winzer. "Ja, ich fühle mich sicher, und ich fahre auch generell ganz gerne." Das liegt vor allem an seinem wendigen Trecker mit dem tiefen Schwerpunkt. "Aber man muss schon aufpassen." Nicht regelmäßig, aber doch immer wieder mal kommt es zu Unfällen im Wingert. Erst kürzlich starb ein Erntehelfer in der Ortenau, als die Böschung unter den Rädern nachgab. Und im Juli verletzte sich ein Winzer, als sein Traktor bei Brackenheim umkippte. Gut ausgebaute Wege in den Weinbergslagen sind da ein Sicherheitsplus. Und daher wird darauf auch bei großen Flurbereinigungen geachtet. Wie etwa bei der geplanten Rebflurneuordnung "Mannaberg/Baufel" bei Rauenberg und Dielheim.

Das Gebiet ist 44 Hektar groß, davon sind 17 Hektar sogenannte "Rebumstellungsgebiete". Die Gemeinden und Winzer haben das Verfahren angestoßen, bereits 2008 wurde die Idee präzisiert. Inzwischen scheint das Verfahren aber etwas zu stocken. Noch nicht alle 500 Eigentümer der 380 Grundstücke wurden befragt, und offenbar ziehen nicht alle so richtig mit. So scheint es schwer zu sein, die Eigentümer für Flächen in den neuen Weinbergen zu begeistern. Könnte an den Kosten liegen. Vielleicht auch daran, dass es nicht mehr so viele Winzer gibt wie früher.

Fest steht, dass Flurbereinigungsverfahren immer der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft dienen sollen. Das ist der gesetzliche Auftrag. Darauf weist auf RNZ-Anfrage auch das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises hin, dessen Amt für Flurneuordnung für das "Mannaberg/Baufel"-Projekt federführend ist. Zur generellen Sicherheit im Wingert sagt eine Sprecherin des Landratsamts, dass es keine Vorschriften hinsichtlich Absturzsicherungen, Leitplanken oder Ähnlichem in Weinbergen gebe. Auch nicht in anderen landwirtschaftlichen Zweigen.

Bei der Umgestaltung von Weinbergen durch Flurneuordnungen könnten die Strukturen aber so optimiert werden, dass die Bewirtschaftung nicht nur einfacher, sondern eben auch sicherer gemacht werde. Je nach topografischen, geologischen und klimatischen Verhältnissen gebe es unterschiedliche Möglichkeiten dafür. Eine Variante ist die Planie eines Rebhanges, um dessen Neigung zu verringern. So will man bei Dielheim und Rauenberg vorgehen. Dazu werden laut Landratsamt die Kuppen abgetragen und Senken aufgefüllt. Die Flächen für die spätere Bestockung mit Reben würden so optimal ausgenutzt.

Und die maschinelle Bewirtschaftung im "Direktzug", also bei einer Steigung von bis zu 30 Prozent, wäre möglich. Momentan gebe es im "Mannaberg/Baufel" Steigungsverhältnisse von etwa 46 bis 50 Prozent.

Manchmal ist aber keine Planie möglich, weil das Gelände zu steil ist oder das Landschaftsbild gestört würde. Dann kann man Weinbergterrassen bauen, parallel zum Hang und gestützt durch Natursteinmauern, Gabionen (also Steinkörbe) oder Böschungen. So wurde es bei der Schriesheimer Rebflurbereinigung am Schloss- und Kuhberg gemacht. Hier wurden in den Jahren 2006 bis 2009 rund 17 Hektar umgestaltet, und der Wegebau war ein wichtiges Kriterium. Griffig müsse ein Weg sein, seine Steigung so gering wie möglich. Und auch eine Entwässerung gehöre zur Sicherheit dazu, heißt es aus dem Landratsamt.

Dieses verweist in Bezug auf Schriesheim darauf, dass an mancher Stelle talseitig auch am Wegrand Rebstöcke gesetzt wurden. Diese könnten einen Schlepper quasi stützen, würde er umkippen. Und nicht zuletzt seien gute Wege auch eine schnelle Zufahrtsmöglichkeit für Rettungsfahrzeuge, sollte doch mal etwas passieren. Gerade weiter südlich, nach Dossenheim hin, sieht es in Schriesheim aber noch nicht so gut aus. Hier regten die Winzer im Jahr 2016 für den sogenannten "Mergel" ein 65 Hektar umfassendes Flurbereinigungsverfahren an. Doch Natur- und Umweltschützer leisteten Widerstand und bei den Winzern Überzeugungsarbeit, dass das Ganze auch massive Nachteile hätte. Ende Februar 2018 wurde das Verfahren gestoppt.

Heute sagt Jäck: "Die Wege in Schriesheim sind für kleinere Traktoren mit schwerem Gerät hintendran zum Teil eher ’spannend’ oder gar nicht vorhanden." Dann muss er besonders aufpassen und langsam fahren. Oder warten. Nämlich dann, wenn Regen die Böden extrem aufgeweicht hat und der Boden erst mal trocknen muss. Gerade in diesem Juli war es schlimm.

In Bezug auf den tragischen Unfall in der Ortenau ist inzwischen bekannt, dass der Verunglückte zu weit an den Wegrand gefahren sein soll. Die Beherrschung des Traktors wirft grundsätzlich auch die Frage auf, wie die Ausbildung abläuft und welchen Führerschein man braucht.

Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg informiert auf RNZ-Anfrage, dass für Traktoren mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von bis zu 40 km/h die Fahrerlaubnis der Klasse L ausreicht. Die Fahrerlaubnis sei im Autoführerschein eingeschlossen, man brauche lediglich die Theorie (sechs mal 90 Minuten) samt Prüfung und keinen praktischen Unterricht. Für Trecker mit einer bbH von bis zu 60 km/h muss man die Führerscheinklasse T vorweisen.

Diese ist im Lkw-Führerschein der Klasse CE mit drin. Für den Erwerb der Klasse T bedarf es ansonsten dem gleichen theoretischen Umfang wie für Klasse L. Zudem gibt es eine praktische Ausbildung mit abschließender Fahrprüfung, die 70 Minuten dauert. Allerdings würden die Fahrstunden und die Prüfung nur im Straßenverkehr abgehalten. "Fahrten im Gelände sind nicht vorgesehen", so der Fahrlehrerverband.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung