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10.11.2021

Rhein-Neckar: Für Dallinger gibt es beim Regionalplan "kein Wunschkonzert"

Rhein-Neckar: Für Dallinger gibt es beim Regionalplan "kein Wunschkonzert"

Ein Beispiel für gegenläufige Interessen bei der Gewerbeentwicklung: Ein Bürgerentscheid in Hirschberg ging im März knapp für die Erweiterung des dortigen Gewerbeparks aus. Foto: Dorn
Im Spannungsfeld der Interessen: Verbandsvorsitzender Stefan Dallinger spricht im RNZ-Interview über die Änderung des Regionalplans Rhein-Neckar.

Von Carsten Blaue

Heidelberg. Stefan Dallinger ist Vorsitzender des Verbands Region Rhein-Neckar und Landrat des Rhein-Neckar-Kreises. Im RNZ-Interview erläutert er die Ziele der 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar. Gegenläufige Interessen – etwa von Umweltschutz und wirtschaftlicher Entwicklung – bringe die Regionalplanung grundsätzlich unter "einen Hut". So gesehen, sei das Gesamtkonzept ausgewogen. Doch Dallinger räumt ein, dass man es dabei im Einzelfall nicht immer allen recht machen kann. Zudem äußert er sich zur Kritik am Planentwurf, die sein Kollege aus dem Neckar-Odenwald-Kreis, Achim Brötel, geäußert hat.

Herr Dallinger, Ihr Kollege aus dem Neckar-Odenwald-Kreis, Achim Brötel, hat deutlich Kritik am Entwurf des Regionalplans geübt. Dieser nehme den Kreiskommunen dort im ländlichen Raum die Entwicklungsmöglichkeiten – etwa durch die Ausweisung von Neubaugebieten. Wie bewerten Sie den Entwurf aus Sicht des Rhein-Neckar-Kreises? Bekommen die Städte und Gemeinden genug Flächenpotenziale für die Wohnraum- und Gewerbeentwicklung?
Ziel der laufenden Regionalplanänderung ist genau das: die Bereitstellung von angemessenen, zusätzlichen Entwicklungsspielräumen für die kommunale Bauleitplanung. Die Bereitstellung von zusätzlichen Flächenpotenzialen im Rahmen der Regionalplan-Fortschreibung folgt dabei einer bedarfsorientierten Systematik, die je nach Einwohnerzahl und regionalplanerischer Funktionszuweisung alle Kommunen in der Region Rhein-Neckar gleichbehandelt. Ich sehe deshalb hier ein sehr ausgewogenes Gesamtkonzept, das Flächenbedarfe und Aspekte des Freiraumschutzes – kombiniert und das damit eine gute Grundlage für die nun beginnende politische Diskussion mit den Verbandsgremien darstellt. Konkret für den Rhein-Neckar-Kreis haben wir in zahlreichen Einzelfällen mit der Verbandsverwaltung Verbesserungen gegenüber dem ersten Entwurf erzielen können.

Hat auch der Rhein-Neckar-Kreis eine Stellungnahme im Rahmen der Offenlage abgegeben? Wenn ja, welchen Inhalts?
Vonseiten des Rhein-Neckar-Kreises wurden zwei Stellungnahmen abgegeben. Die Stellungnahme der Wirtschaftsförderung war grundsätzlich zustimmend mit Blick auf die Bereitstellung notwendiger Potentiale. In einer zweiten Stellungnahme wurden die Bedenken, Anregungen und Hinweise der verschiedenen Fachstellen des Landratsamtes (u.a. Wasserwirtschaft, Bodenschutz, Landwirtschaft, Naturschutz) formuliert.

Nicht nur in der Kommunalpolitik, auch in der Bevölkerung wird über die künftige Flächenentwicklung der Region gestritten. Den einen ist es zu viel, den anderen zu wenig. In der Tat entsteht der Eindruck, die ohnehin belasteten Ballungsräume auch im Rhein-Neckar-Kreis würden noch stärker durch Wohn- und Gewerbeentwicklung verdichtet und die Grünzüge – also der Naturschutz – vor allem auf ländliche Räume konzentriert. Täuscht dieser Eindruck?
Natürlich gibt es offensichtliche strukturelle Unterschiede zwischen den urbanen Kernen und eher ländlich geprägten Räumen. Selbstverständlich übernimmt ein regionaler Grünzug im Kernraum andere Funktionen als im ländlich geprägten Raum. Gerade deshalb ist es wichtig auf der regionalen Ebene das "große-Ganze" im Blick zu haben, für einen Ausgleich zu sorgen und entsprechend zu steuern.

Sehen Sie einen Interessenkonflikt darin, dass Sie bezüglich der Regionalplanung einerseits die Interessen des Rhein-Neckar-Kreises vertreten müssen, andererseits aber als Vorsitzender des Verbands Region Rhein-Neckar quasi das große Ganze der Regionalplanung zu bewerten haben? Wenn nein, warum nicht?
Ein klares "Nein". Der Verband Region Rhein-Neckar ist kommunal verfasst, - alle Mitglieder der Verbandsversammlung sind aus den 15 Stadt- und Landkreisen der Region entsandt. Alle tragen kommunale und regionale Verantwortung. Das ist aus meiner Sicht der einzig gangbare Weg, um den o.g. notwendigen Ausgleich in der Region tragfähig und am Ende zum Vorteil aller umzusetzen.

Der Leitende Direktor des Verbands, Christoph Trinemeier, sagte im Dezember, nicht alle Wünsche an die Regionalplanung würden in Erfüllung gehen können. Sehen Sie es genauso?
Ja, eindeutig. Nehmen Sie die konträr stehenden Forderungen nach Vermeidung von zusätzlichem Flächenverbrauch auf der einen und möglichst viel neuen Planungsspielräumen auf der anderen Seite. Hier kann es kein Wunschkonzert geben, sondern es muss sorgfältig auf der Grundlage eines regionalen Gesamtkonzeptes abgewogen werden. Über die vorgeschlagene Lösung, den Kompromiss entscheidet am Ende die Verbandsversammlung.

Haben Sie als Kollege und Verbandsvorsitzender vor diesem Hintergrund Verständnis für die Kritik von Landrat Brötel?
Achim Brötel ist ein Kollege und Freund, der für seinen Landkreis lebt und seine Wünsche an den Regionalplan artikuliert, dabei aber ebenso deutlich unterstreicht, wie wichtig die Regionalplanung ist. Die Regionalplaner haben den Planentwurf im Neckar-Odenwald-Kreis bereits mehrfach vorgestellt und ihre Planvorschläge und das zugrundliegend Konzept, das im Übrigen so von den Gremien des Verbandes beschlossen wurde, erläutert und dafür meines Wissens auch Zustimmung erfahren.

Eine etwas andere Position nimmt der BUND ein: Angesichts von 500 Hektar neuer Wohnsiedlungsflächen und 300 Hektar für neue Gewerbegebiete kritisieren die Naturschützer ein "Weiter so" in der Regionalplanung. Zeigt sich hier das ganze Dilemma zwischen regionaler Entwicklung und Umweltschutz?
Zunächst eine Klarstellung: der Regionalplan-Entwurf weist keine Bauflächen aus, sondern bietet Entwicklungsspielräume, die von den Kommunen bei entsprechend nachgewiesenem Bedarf genutzt werden können. Zu Ihrer Frage: genau diese Fragestellung nachhaltig und zukunftsorientiert zu lösen ist Kernaufgabe der überfachlichen und überörtlichen Regionalplanung. Es geht immer um die Abwägung sozialer, ökologischer und ökonomischer Belange. Flächen für sozialen Wohnungsbau sind dabei ein wichtiger Punkt, der Umwelt- und Naturschutz ebenso. Wichtig ist aber auch die ÖPNV-Infrastruktur oder eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, die Arbeitsplätze und Lebensstandards in der Region sichert. Regionalplanung setzt hier an und bringt diese unterschiedlichen, oft gegenläufigen Nutzungsinteressen und Ansprüche an den Raum "unter einen Hut".

Wie geht es jetzt weiter mit dem Regionalplanentwurf?
Derzeit prüft die Verwaltung des Verbands Region Rhein-Neckar alle eingegangenen Stellungnahmen und erarbeitet Abwägungsvorschläge und legt diese der Verbandsversammlung zur Entscheidung vor. Auf dieser Grundlage wird es aller Voraussicht nach zu Anpassungen/Ergänzungen des Regionalplanentwurfs kommen, ohne dabei die Grundsystematik des Änderungsverfahrens infrage zu stellen.

Rechnen Sie mit einer zweiten Offenlage?
Ja, davon ist auszugehen.

Wann erwarten Sie die Verabschiedung der ersten Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar?
Die eben bereits skizzierte Abwägungsentscheidung der politischen Gremien des Verbandes muss inhaltlich und rechtlich sehr sorgfältig vorgenommen werden. Sorgfalt geht vor Schnelligkeit, daher kann ich dazu derzeit keine belastbare Einschätzung abgeben.

Flächen für Erneuerbare Energien sind zwar kein Inhalt der 1. Änderung, sondern nur Wohnen und Gewerbe. Dennoch die Frage vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion: Sehen Sie im Rhein-Neckar-Kreis überhaupt noch Chancen für den Bau von Windkraftanlagen, und wie stehen Sie zur Agriphotovoltaik, die Agrarflächen zumindest zum Teil der landwirtschaftlichen Nutzung entzieht?
Im Vorgriff auf die Umsetzung unseres fortgeschriebenen Klimaschutzkonzeptes, über das der Kreistag in seiner Dezember-Sitzung beraten und beschließen wird, haben wir bereits eine Potentialanalyse für Erneuerbare Energien im Rhein-Neckar-Kreis beauftragt. Die Ergebnisse dieser Analyse werden im kommenden Jahr erwartet. Ich bin mir sicher, dass es solche Pontentiale auch im Rhein-Neckar-Kreis gibt. Welchen Anteil die Windenergie daran haben wird, wird man sehen. Im Teilregionalplan Windenergie, der erst dieses Jahr in Kraft getreten ist, ist die Fläche "Dreimärker" auf den Gemarkungen Epfenbach und Spechbach als Vorrangfläche für Windenergie ausgewiesen. Bekanntlich gibt es schon erste Überlegungen bei den beiden Gemeinden Epfenbach und Spechbach, wie an diesem Standort eine Planung und ein Bau von Windenergieanlagen umgesetzt werden kann.

Der Rhein-Neckar-Kreis begleitet und berät darüber hinaus konstruktiv seit Beginn an die Stadt Eberbach bei der Frage, ob am Standort "Hebert" Windkraftanlagen errichtet werden können. Ich selbst stehe der Nutzung von Windenergie durchaus aufgeschlossen gegenüber. Das Thema Agriphotovoltaik hat in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht und soll daher bei der zukünftigen Arbeit des Rhein-Neckar-Kreises für den Photovoltaik-Ausbau eine Rolle spielen. Ich halte es für möglich, dass es Flächen gibt, auf denen Agriphotovoltaikanlagen eine sinnvolle Lösung sind, um die Erzeugung erneuerbarer Energien voranzubringen und gleichzeitig den Belangen unserer Landwirtschaft, die wir für eine regionale Produktion gesunder Nahrungsmittel unbedingt brauchen, Rechnung zu tragen. Mit der AVR UmweltService GmbH prüfen wir derzeit intensiv, ob wir eine Pilotanlage errichten können, um das Zusammenwirken landwirtschaftlicher Nutzung und Erzeugung erneuerbarer Energien in einem "Reallabor" zu testen.

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Rhein-Neckar: Für Dallinger gibt es beim Regionalplan "kein Wunschkonzert"-2
Ebenfalls umstritten: Ein Thema im Schriesheimer Bürgermeisterwahlkampf ist derzeit, ob die Stadt ein Neubaugebiet im Süden braucht. Foto: Dorn

Autor: Rhein-Neckar-Zeitung