Schriesheim im Bild 2023

13.04.2022

Zäune sind im Außenbereich prinzipiell tabu

Der Aussschuss ist gegen ein Vorhaben in den "Oberen Kehläckern".

Schriesheim. (nip) Drei Tagesordnungspunkte in acht Minuten: Am Montagabend tagte der Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) zügig, wobei Bürgermeister Christoph Oeldorf anmerkte, der Rekord liege bei vier Bausachen in vier Minuten.

Dem ersten Gesuch auf nachträgliche Genehmigung eines Zauns im Außenbereich im Gewann "Obere Kehläcker", nördlich von Schriesheim, etwas unterhalb vom Madonnenberg gelegen, versagten die Stadträte ihre Zustimmung. Der Antragsteller hat sein rund 800 Quadratmeter großes Grundstück in zwei Teile geteilt und bereits mit Maschendraht eingezäunt. Zudem meldete er zum Obstanbau für das betreffende Grundstück einen Betrieb an.

Üblicherweise, so schilderte Bauamtsmitarbeiterin Beate Kreis, unterliegen Einzäunungen im Außenbereich der Genehmigungspflicht. Es sei denn, sie werden ohne Fundament und Sockel errichtet und dienten einem forst- oder landwirtschaftlichen Betrieb. In diesen Fällen besteht keine Genehmigungspflicht. Sofern es sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben handele, habe man solche Einzäunungen im Außenbereich bislang immer abgelehnt, so Kreis. "Wir fahren da eine klare Linie." Hier habe der Antragsteller zwar dargelegt, dass er einen Obstbetrieb führe, "das zweifeln wir aber an". Denn die Verwaltung sei der Auffassung, dass die dem Betrieb zugrunde liegende Fläche nicht ausreichend für eine sogenannte Privilegierung sei. Man befürchte viele weitere ähnliche Anträge, die das Landschaftsbild dann negativ prägen würden. Die Mitglieder des ATU sahen das genauso und lehnten die nachträgliche Genehmigung ab.

Bereits vor einem Jahr hatte das Rathaus ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen außerhalb der geschlossenen Ortschaft Zäune nicht zulässig sind. Gerade in der Pandemie hatte die "Freizeitnutzung" dieser Grundstücke samt Hütten sehr zugenommen. Dem Wunsch nach Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses im Schlittweg entsprach der ATU hingegen. Geplant ist hier der Neuaufbau des Dachgeschosses der Doppelhaushälfte. Um Wohnraum zu schaffen, plant der Antragsteller mit zwei Gauben in südlicher und nördlicher Richtung. Dadurch entsteht jedoch im Dachgeschoss ein drittes Vollgeschoss, was der Bebauungsplan eigentlich nicht hergibt. Er lässt jedoch ein Schlupfloch: Dort, wo es städtebaulich vertretbar ist und rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen, können drei Vollgeschosse genehmigt werden. Nach einem Vor-Ort-Termin war für die Stadträte die Sache einfacher zu entscheiden, und sie stimmten schließlich der Überschreitung der Geschossflächenzahl um 6,1 Prozent zu.

Grünes Licht auch für eine Bauvoranfrage – ebenfalls im Schlittweg: Eine Gaube soll im Zuge einer energetischen Dachsanierung errichtet werden, ist mit einer geplanten Breite von 2,15 Metern aber dem Dach deutlich untergeordnet. Im Prinzip lässt der Bebauungsplan Dachaufbauten dort nicht zu, sie seien aber vielfach genehmigt worden, so Kreis. Gerade weil Wohnraum dringend benötigt werde, sei es nicht mehr zeitgemäß, solche Aufbauten zu verbieten. Hier sei das Ganze "maßvoll und vertretbar". Diese Häuser, sagte Jutta Becker (Freie Wähler), seien alle "wirklich sehr klein". Sie glaubt, solche Vorhaben kämen nun noch häufiger auf den ATU zu.

Copyright (c) rnz-online

Autor: Rhein-Neckar-Zeitung