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02.12.2022
Schriesheim. (hö) Das war schon eine mutige Entscheidung: Um den Einzelhandel in der Altstadt zu schützen, dürfen Ladenlokale im Erdgeschoss nicht in Wohnraum umgewandelt werden. Am 24. Juni 2020 beschloss der Gemeinderat, einen Bebauungsplan für die Altstadt mit genau dieser Regelung – nicht zu verwechseln mit der Altstadt-Erhaltungssatzung – aufzustellen. Nun, nach zweieinhalb Jahren, ist es so weit, seither galt eine Veränderungssperre, um in der Zwischenzeit eine Umnutzung zu verhindern. Bisher mit Erfolg, so Bauamtsleiter Markus Dorn: "Unsere Besonderheit ist ein vielfältiges Gewerbe in einer Stadt dieser Größe. Das wollen wir weiter bewahren – zumal es nach zwei Jahren Pandemie keinen Rückgang an Läden gab."
Für Bernd Molitor (Grüne Liste) erklärte auf der letzten Gemeinderatssitzung, weswegen er diesem Bebauungsplan zustimmt: "Nichts könnte schlimmer sein als große Lücken zwischen den Läden. Wird ein Ladenlokal zu einer Wohnung umgebaut, kommt es nicht wieder." Aber er erkannte auch: "Das ist schon ein Einschnitt für die Besitzer." Genau das ist der Grund, weswegen die FDP von Anfang gegen dieses "Umnutzungsverbot" war: "Für uns ist dieser Eingriff ins Eigentumsrecht schwerwiegender. Ob ein solches Verbot wirkt, ist schwer vorherzusagen; die Leute werden weiter im Internet einkaufen. Die Wirtschaft kann man auf diese Weise nicht schützen", sagte Ulrike von Eicke.
Doch damit blieb die FDP zusammen mit der AfD allein: Für Karl Reidinger (CDU) schaffe dieser Bebauungsplan Rechtssicherheit, er räume "der Geschäftswelt Vorrang ein". Für Bernd Hegmann (Freie Wähler) ist es "das wichtigste Ziel, die Nahversorgung zu sichern". Sebastian Cuny (SPD) fand es "schon eine Besonderheit, was für einen lebendigen Einzelhandel wir in unserer Innenstadt haben. Und den gilt es zu schützen". Geht es nach Liselore Breitenreicher (Initiative Schriesheimer Bürger), "müssen wir die Altstadt erhalten. Wir brauchen den Einzelhandel".
Aber, so fragte Wolfgang Renkenberger (FDP), seien damit Umnutzungen zu Wohnungen – bisher bestehende haben sowieso Bestandsschutz – generell fortan ausgeschlossen? Grundsätzlich "kann jeder eine Nutzungsänderung beantragen", so Bauamtsleiter Dorn, aber man wolle "möglichst keine Einzelfallentscheidungen".
Ladenlokale in der Altstadt müssen bleiben
In der Schriesheimer Altstadt dürfen seit zweieinhalb Jahren Ladenlokale nicht mehr zu Wohnungen umgewandelt werden. Nun regelt das auch offiziell der neue Bebauungsplan Altstadt, den der Gemeinderat mit großer Mehrheit am vorletzten Mittwoch beschlossen hat. Foto: Dorn
Neuer Bebauungsplan: Wohnen im Erdgeschoss wird verboten.Schriesheim. (hö) Das war schon eine mutige Entscheidung: Um den Einzelhandel in der Altstadt zu schützen, dürfen Ladenlokale im Erdgeschoss nicht in Wohnraum umgewandelt werden. Am 24. Juni 2020 beschloss der Gemeinderat, einen Bebauungsplan für die Altstadt mit genau dieser Regelung – nicht zu verwechseln mit der Altstadt-Erhaltungssatzung – aufzustellen. Nun, nach zweieinhalb Jahren, ist es so weit, seither galt eine Veränderungssperre, um in der Zwischenzeit eine Umnutzung zu verhindern. Bisher mit Erfolg, so Bauamtsleiter Markus Dorn: "Unsere Besonderheit ist ein vielfältiges Gewerbe in einer Stadt dieser Größe. Das wollen wir weiter bewahren – zumal es nach zwei Jahren Pandemie keinen Rückgang an Läden gab."
Für Bernd Molitor (Grüne Liste) erklärte auf der letzten Gemeinderatssitzung, weswegen er diesem Bebauungsplan zustimmt: "Nichts könnte schlimmer sein als große Lücken zwischen den Läden. Wird ein Ladenlokal zu einer Wohnung umgebaut, kommt es nicht wieder." Aber er erkannte auch: "Das ist schon ein Einschnitt für die Besitzer." Genau das ist der Grund, weswegen die FDP von Anfang gegen dieses "Umnutzungsverbot" war: "Für uns ist dieser Eingriff ins Eigentumsrecht schwerwiegender. Ob ein solches Verbot wirkt, ist schwer vorherzusagen; die Leute werden weiter im Internet einkaufen. Die Wirtschaft kann man auf diese Weise nicht schützen", sagte Ulrike von Eicke.
Doch damit blieb die FDP zusammen mit der AfD allein: Für Karl Reidinger (CDU) schaffe dieser Bebauungsplan Rechtssicherheit, er räume "der Geschäftswelt Vorrang ein". Für Bernd Hegmann (Freie Wähler) ist es "das wichtigste Ziel, die Nahversorgung zu sichern". Sebastian Cuny (SPD) fand es "schon eine Besonderheit, was für einen lebendigen Einzelhandel wir in unserer Innenstadt haben. Und den gilt es zu schützen". Geht es nach Liselore Breitenreicher (Initiative Schriesheimer Bürger), "müssen wir die Altstadt erhalten. Wir brauchen den Einzelhandel".
Aber, so fragte Wolfgang Renkenberger (FDP), seien damit Umnutzungen zu Wohnungen – bisher bestehende haben sowieso Bestandsschutz – generell fortan ausgeschlossen? Grundsätzlich "kann jeder eine Nutzungsänderung beantragen", so Bauamtsleiter Dorn, aber man wolle "möglichst keine Einzelfallentscheidungen".
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