Schriesheim im Bild 2023

16.02.2005

Am 1. März soll die Bewerbungsfrist beginnen

Gemeinderat legt heute Zeitplan zur Bürgermeisterwahl fest - Wahltag wohl am 27. November - 6056,77 Euro Grundgehalt für Riehls Nachfolger

Von Carsten Blaue

Schriesheim. Ab 1. März tickt die Uhr des Bürgermeisterwahlkampfs in Schriesheim. Dann beginnt für die Kandidaten die Einreichungsfrist ihrer Bewerbungen. Sie soll am 2. November enden. Geht es nach der Verwaltung, dann soll der Nachfolger von Peter Riehl am 27. November gewählt werden. Der Termin dürfte nicht ganz von ungefähr kommen. Denn am 27. November ist Erster Advent, und der hat als Bürgermeisterwahltag in Schriesheim Tradition. Heute will der Gemeinderat (öffentliche Sitzung ab 19 Uhr im Rathaus) den Fahrplan für die Bürgermeisterwahl in allen Einzelheiten festlegen.

Dazu gehören die Bewerbungsfristen, die Wahltermine (könnte ja sein, dass es eines zweiten Wahlganges bedarf), die Termine für die Kandidatenvorstellungen in Schriesheim, Altenbach und Ursenbach, aber auch die Festlegungen, wer im Gemeindewahlausschuss sitzen wird. Auf jeden Fall wohl Bürgermeister Peter Riehl selbst, da er dieses Mal ja erstmals seit 32 Jahren nicht zu den Bewerbern zählt. Um den Vorsitz im Gemeindewahlausschuss kommt er nicht herum, da es das Gesetz so will. Höchstens bei Veranstaltungen - wie etwa bei den drei geplanten Kandidatenvorstellungen - könnte er sich vertreten lassen.

Das "Blättl" und die Neutralität

Das Gesetz sagt auch, dass die Bürgermeisterwahl frühestens drei Monate vor beziehungsweise spätestens einen Monat nach dem Ausscheiden Riehls am 1. Februar 2006 liegen muss. Da passt der Traditionstermin. Der zweite Wahlgang war bisher stets zwei Wochen nach dem ersten angesetzt. Dieses Mal sollen es drei Wochen sein, um theoretisch möglichen neuen Kandidaten die Chance zu lassen, im Mitteilungsblatt bekannt gemacht zu werden. Also sollen die Schriesheimer, wenn nötig, am 18. Dezember zum zweiten Mal an die Urnen. A propos Mitteilungsblatt. Riehl hat Sorge, dass die Wahlwerbung darin überbordendes Ausmaß annehmen wird. Als amtliches Verkündungsorgan sei das "Blättl" zu strenger Neutralität und Objektivität verpflichtet, meint die Stadt.

Dennoch: Mit der Extremposition, Wahlwerbung im Mitteilungsblatt ganz zu verbieten, dürfte Riehl nicht durchkommen. Also steht heute auch ein Kompromiss zur Abstimmung, den letztlich wohl auch der Bürgermeister als realistisch favorisiert: Wahlwerbung ja, aber nur in Form von Veranstaltungs-Ankündigungen der Kandidaten nach dem Schema "Wann, wo, wer, was (Thema)", und das auch nur im Zeitraum vom 1. März bis 12. Oktober. Riehl meinte Anfang der Woche zu diesem Punkt: "Da könnte es Diskussionen geben". Alle anderen Fragen des Zeitplans sieht er vollkommen konsensfähig an.

Auch die Besoldung des neuen Bürgermeisters? Die Verwaltung schlägt vor, dass der neue Bürgermeister nach der Besoldungsgruppe B3 bezahlt werden sollte. Und die entspricht ab 1. August einem Grundgehalt von 6056,77 Euro. Dazu kommen dann noch 15 Prozent Aufwandsentschädigung.

Laut Besoldungsverordnung sind für Bürgermeister und Bürgermeisterinnen von Städten und Gemeinden zwischen 10001 und 20000 Einwohnern die Besoldungsgruppen B2 und B3 vorgesehen (übrigens liefert das Rathaus in der Vorlage gleich auch noch die Prognose mit, dass Schriesheim im Jahr 2010 genau 15386 Einwohner hat). Die Verwaltung hält für Schriesheims Bürgermeister auch weiterhin die Besoldungsgruppe B3 für sachgerecht. Sie begründet das auch mit den umfänglichen Funktionen des Stadtoberhaupts sowie mit der "schwierigen Verwaltungsstruktur" aus Kernstadt und Ortsteilen samt Ortsverwaltungen.

Copyright (c) rnz-online

Autor: Rhein-Neckar-Zeitung