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15.04.2005

Petitionsausschuss: "Kleiner Mönch" ist ein Grenzfall

Der geplante Neubau würde sich "gerade noch" in die Umgebung einpassen - Petition von Dr. Thomas Noe wurde abgelehnt

Schriesheim. (cab) Das ging schnell: Nicht mal eine Woche nach dem Ortstermin seiner Gutachterkommission hat der Petitionsausschuss des Landtags Stellung bezogen in der strittigen Neubausache, Ecke Panoramastraße/Kleiner Mönch. Und zwar gegen die Anwohner und für die KB Wohnbau GmbH, die hier ein Mehrfamilienhaus bauen möchte. Das teilte Landtagsabgeordneter Georg Wacker (CDU) gestern mit.

Er war in dieser Angelegenheit Berichterstatter für den Petitionsausschuss. "Die Petition von Herrn Dr. Thomas Noe wurde auf Grund der Rechtslage abgelehnt", so Wacker. Der Petitionsausschuss habe nicht anders entscheiden können, auch wenn es sich um einen "Grenzfall" handele. Daher sei dem Ausschuss die Entscheidung nicht leicht gefallen. Ein Grenzfall sei das geplante Haus, da das "Bauvolumen ausgereizt" werde. Der Neubau würde sich nach den Plänen "gerade noch" in die Umgebung einpassen.

Nachbarn sind nicht überrascht

Da das fragliche Grundstück und dessen Nachbarschaft nicht im Gebiet eines Bebauungsplanes liegen, muss hier nach dem Baurechtsparagrafen 34 entschieden werden. Dieser gibt vor, dass das neue Haus auch zur vorhandenen Bebauung in der Umgebung passen muss, was vor allem die Maße des Baukörpers angeht. "Der Petitionsausschuss hat ergänzend auf den Rechtsweg verwiesen", so Wacker. Den Nachbarn bleibt also die Möglichkeit, gegen das Bauvorhaben zu klagen. Ob sie das tun? "Wir werden uns überlegen, was wir machen", so eine weitere Gegnerin des geplanten Hauses, Angelika zur Jacobsmühlen. Sie war gestern dabei, alle Nachbarn über die Entscheidung des Petitionsausschusses zu informieren. "Wir werden uns jetzt zusammensetzen und uns Rat einholen. So, wie der Termin vor Ort gelaufen ist, habe ich mich über die Entscheidung nicht mehr gewundert". Die Behördenvertreter des Landkreises und des Stuttgarter Innenministeriums hatten dem Bauvorhaben die "planungsrechtliche Einfügung" bescheinigt.

Nach der Empfehlung des Petitionsausschusses seien wieder die Behörden am Zug, so Wacker. Es liege jetzt beim Landratsamt zu entscheiden, "ob das Einvernehmen anzuordnen ist". Georg Weber, Leiter im Baurechtsamt des Kreises, sah beim Ortstermin das öffentliche Interesse für das Bauvorhaben als gegeben an. Insofern könnte sein Amt die Baugenehmigung auch gegen die Entscheidung des Gemeinderats durchsetzen, der das Bauvorhaben abgelehnt hatte.

"Streit ging ins Persönliche"

Karl Baumert, Geschäftsführer der KB Wohnbau GmbH, fühlte sich durch die Stellungnahme aus Stuttgart gestern bestätigt: "Das habe ich erwartet". Der Petitionsausschuss folge seiner Argumentation und den Argumenten des Baurechtsamts. Baumert: "Ich hoffe, dass jetzt Ruhe einkehrt. Auch in Bezug auf meine Familie. Der Streit ging schon ins Persönliche".

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung