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28.07.2017

Streit um Vergabe an "Freunde der AfD"

Bürgermeister und Kämmerer uneins über Vermietung der Mehrzweckhalle an "Freunde der AfD"

Von Frederick Mersi

Schriesheim. Die Stadt hat ihre offizielle Haltung bezüglich der Vergabe der Mehrzweckhalle an die "Freunde der AfD in Schriesheim" (FAS) geändert: Auf Nachfrage sagte Bürgermeister Hansjörg Höfer, die FAS seien weder eine örtliche Wählervereinigung noch ein Partei-Ortsverband und dürften somit laut Satzung keine politischen Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle abhalten.

Damit widersprach Höfer der Rechtsauffassung der Stadtkämmerei und des Liegenschaftsamtes, die für die Vergabe der Halle zum Auftritt von Alice Weidel, Spitzenkandidatin der "Alternative für Deutschland" (AfD), am Samstag zuständig waren. Die Entscheidung war damals getroffen worden, ohne Höfer darüber in Kenntnis zu setzen. Der Fall sei "unproblematisch", hatte Kämmerer Volker Arras der RNZ im Vorfeld gesagt.

Allerdings sind in der Satzung zu den "Überlassungsbedingungen für die Mehrzweckhalle Schriesheim" aus dem Jahr 2003 für politische Veranstaltungen nur "Schriesheimer Partei-Ortsverbände und örtliche Wählervereinigungen" als mögliche Mieter genannt. Die "Freunde der AfD" seien eine "örtliche Struktur", sagte Arras, und kein eingetragener Verein. Um eine örtliche Wählervereinigung zu sein, müsste die FAS nach strenger Auslegung des Begriffs bei Wahlen antreten. Das hat sie bisher nicht getan.

Bislang habe die Verwaltung bei der Vermietung öffentlicher Einrichtungen die entsprechenden Satzungen immer "großzügig" ausgelegt, so Höfer: "Aber in diesem Fall ist der Bogen doch etwas überspannt." Zum ersten Mal gab er diese Position nach RNZ-Informationen bei einem Treffen mit den Fraktionschefs des Gemeinderats bekannt.

Aufsichtsbehörde prüft den Fall

Weil es sich um eine "Klarstellung in die Verwaltung hinein" handle, habe er dies nicht selbst öffentlich gemacht, so Höfer. Einen Grund für die Kehrtwende nannte er nicht, sondern sagte lediglich, man habe "kontrovers in der Verwaltung darüber diskutiert". Diese Rechtsauffassung wollte er zunächst nicht von der zuständigen Aufsichtsbehörde beim Landratsamt prüfen lassen. "Das würden wir erst bei einem konkreten Fall tun", so der Bürgermeister.

Nachdem die RNZ selbst den Fall mit Bitte um Prüfung an das Kommunalrechtsamt weitergeleitet hatte, tat dies auch Stadtkämmerer Volker Arras, der gestern auf seiner Auslegung beharrte: "Von Rechtswidrigkeit kann bei dieser Entscheidung keine Rede sein." Das Kommunalrechtsamt wird nun die Gemeinde anhören. Die Prüfung des Falles könne noch einige Tage dauern, sagte Susanne Uhrig, Pressesprecherin des Landratsamts. Über eventuelle Konsequenzen könne sie nichts sagen.

Schon im Vorfeld der Veranstaltung hatte Stadtrat Christian Wolf von der Grünen Liste Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung geltend gemacht: Seine Fraktion erwarte eine umfassende Erklärung, wie es zu dieser Genehmigung gekommen sei. Die übrigen im Gemeinderat vertretenen Parteien verwiesen auf die geltenden Richtlinien.

Für die zurückliegende Veranstaltung wird das Ergebnis der Prüfung keine Folgen haben, wohl aber für zukünftige Anfragen seitens der "Freunde der AfD in Schriesheim": Diese würden nach aktueller Auffassung der Stadt abgelehnt. Andreas Geisenheiner, Sprecher der FAS, war gestern nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung