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09.01.2020

Verboten und gefährlich: Immer öfter Fußgänger und Radfahrer im Branich- und Saukopftunnel

Verboten und gefährlich: Immer öfter Fußgänger und Radfahrer im Branich- und Saukopftunnel

Auto- und Lkw-Fahrer rechnen an dieser Stelle nicht mit Radlern und Fußgängern.

Verkehrsverbindungen wie der 1796 Meter lange Branichtunnel sind mit aufwendiger Sicherheitstechnologie ausgestattet und ausschließlich für den motorisierten Verkehr vorgesehen. Foto: Dorn

Von Philipp Weber

Schriesheim/Weinheim. Schriesheims unvergessener Ehrenbürger Peter Hartmann hatte es versprochen: Sobald der Branichtunnel fertig ist, wolle er mit dem Fahrrad hindurchfahren. Der Lokalpolitiker aus der Weinstadt hatten lange für das 1796 Meter lange Bauwerk zwischen dem Westen Schriesheims und dem Vorderen Odenwald gekämpft. Am 18. Juni 2016 war er am Ziel. Der Tunnel wurde eröffnet.

Dennoch ist es dem 2018 verstorbenen Hartmann nicht anzulasten, dass Radfahrer und Fußgänger den Branichtunnel ebenso entdeckt haben wie den Saukopftunnel bei Weinheim. Beide Gruppen seien in letzter Zeit vermehrt aufgefallen, sagt Benjamin May im RNZ-Gespräch. Der 42-Jährige ist der Sicherheitsbeauftragte für die Tunnelanlagen des Rhein-Neckar-Kreises.

Dabei sind Tunnel keine Wanderwege: Für Radfahrer und Fußgänger sind sie nicht nur verboten, sondern in erster Linie gefährlich, wie May erläutert. Zunächst rechnen Auto- und Lkw-Fahrer an dieser Stelle nicht mit Radlern und Fußgängern. Außerdem bestehen im Tunnel kaum Ausweichmöglichkeiten. Und aufgrund der Lichtverhältnisse sind nicht-motorisierte Fahrzeuge oder gar Spaziergänger kaum zu sehen. Selbst gut beleuchtete Fahrräder haben keine großen Abblendlichter.

Radfahrer würden im Tunnel oft selbst merken, wie gefährlich die Lage ist, so May: "Sie weichen dann auf die Notwege an der Seite aus." Doch zwischen Fahrbahn und Wand ist nur ein Meter Platz. Zumal Autos bei einem Unfall im Tunnel nicht im Graben landen, sondern möglicherweise wie Billardkugeln von einer Wand zur anderen prallen.

Auch Drahtesel können zur Gefahr werden, selbst wenn kein Mensch darauf sitzt. Allgemein haben in Tunneln lose Gegenstände noch weniger Daseinsberechtigung als auf offenen Straßen. In diesem Zusammenhang muss auch die technische Ausrüstung in einem Tunnel sehr spezifischen Anforderungen genügen.

Es sei auch schon vorgekommen, dass Radfahrer und Fußgänger genug hatten. Sie hätten dann einen der Notausgänge geöffnet. Die Türen führen in den Rettungsstollen, alarmieren bei Öffnung aber auch die Rettungsleitstelle. "Diese bekommt dann ein Kamerabild übertragen", so May. Außerdem werde die Straßenmeisterei informiert, um nötigenfalls weitere Maßnahmen abzustimmen.

Das passiert übrigens auch, wenn Autofahrer Nothaltebuchten in Tunnels nutzen. Diese sind mit Induktionsschleifen oder Kameras versehen, die ebenfalls die Rettungsstellen alarmieren. Wenn ein Fahrzeuglenker in eine der Buchten einbiegt, sich dann aber nicht weiter bemerkbar macht, rückt eine Polizeistreife aus. "Es muss ja abgeklärt werden, ob jemand technische Hilfe oder medizinische Betreuung benötigt", so May. Umso ärgerlicher, wenn Autofahrer hier private Telefonate erledigen.

Auch wenn Fußgänger oder Radfahrer bemerkt werden, kommt die Polizei. Zusätzlich wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Tunnel von 70 auf 50 Kilometer pro Stunde verringert. Die Beamten bringen die Tunnelgäste ins Freie – verbunden mit einer "Unterweisung" und oft auch einem Verwarngeld. "Manche lernen es, andere nicht", sagt May.

Inzwischen liefen Abstimmungen mit der Polizei, um zumindest "Wiederholungstäter" anzeigen zu können. Die Justiz kann Bußgelder verhängen. Etwa wegen "unbefugter Nutzung von Sicherheitseinrichtungen". Das war bei Hartmann nicht nötig. Er wurde zwar zwei Mal durch den Branichtunnel gefahren. Aber 2014 vor der Inbetriebnahme in einem Auto anlässlich seines 100. Geburtstags und zur Eröffnung im Juni 2016 in einem historischen Bus.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung