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12.04.2005

Kleiner Mönch, große Uneinigkeit

Kleiner Mönch, große Uneinigkeit

Passt sich geplanter Neubau in Umgebung ein? - Petitionsausschuss vor Ort

Der Kleine Mönch als Tiefgaragenzufahrt? Für die Anwohner eine unmögliche Idee. Foto: Dorn

Schriesheim. (cab) Es war nicht zu erwarten, dass sich die streitenden Parteien in der Neubausache Panoramastraße, Ecke Kleiner Mönch einig werden würden am vergangenen Freitag. Der Petitionsausschuss des Landtages hatte seine Gutachterkommission um die Berichterstatter Georg Wacker (CDU) und Günter Fischer (SPD) nach Schriesheim entsandt, um sich vor Ort ein Bild von der Lage zu machen. Auch danach fühlten sich beide Seiten im Recht: Sowohl die KB Wohnbau GmbH als Antragstellerin für den Neubau des Mehrfamilienhauses, als auch die Anwohner um Dr. Thomas Noe. Beide Parteien hatten Petitionen eingereicht.

Die Wurzel allen Übels in diesem Nachbarschaftszank ist das Fehlen eines Bebauungsplans für das diskutierte Quartier. Also muss über den Neubau nach Paragraf 34 befunden werden, dem Baurechtsparagrafen für das "Einpassen in die nähere Umgebung". Das können die Anwohner nach Einsicht in die Pläne nicht erkennen, die Wohnbaufirma sehr wohl. In Schriesheims Rathaus gab es zunächst eine Aussprache, bei der vor allem die Rechtsanwälte das Wort hatten. Da ging es um Abstände, Baufluchten, Aufschüttungen, Maße, falsche Vermutungen, Verzögerungsschäden und das Recht auf Baufreiheit. Später vor Ort machte sich dann noch etwas der Unmut der Anwohner Luft.

Ihr Vertreter, Rechtsanwalt Frank Maaß, fasste im Rathaus zusammen, dass das geplante Gebäude zu hoch, zu breit und zu tief sei. Die Gebäude in der Panoramastraße 9 und 11 seien zwar ähnlich hoch wie der geplante Neubau. Dafür seien es aber auch zwei Häuser auf zwei Grundstücken. Maaß referierte weiter, dass die Planung die Bauflucht zum Kleinen Mönch hin nicht einhalte. Und da der Neubau über sechs Ebenen auch noch ein zweites Treppenhaus getrennt vom ersten erlauben würde, sei wohl damit zu rechnen, dass hier nicht vier, sondern acht Wohneinheiten entstehen sollen. Das sei Spekulation, überhaupt basiere vieles bei der Gegenseite auf Vermutungen. Der Bauantrag müsse nach dem Eingereichten bewertet werden und nicht nach dem, was baulich in Zukunft verändert werden könnte an dem Neubau, konterte Rechtsanwalt Jörg von Albedyll und verwies auf "das Grundrecht" seines Mandanten Karl Baumert "zu bauen".

Dieser bekam auch Rückenwind aus dem Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises. Dessen Leiter Gerhard Weber bescheinigte die "planungsrechtliche Einfügung": "Wir haben alles sorgfältig geprüft". Baurechtlich sei demnach ebenfalls alles in Ordnung: "Auch die Tiefgarage ist unbedenklich anfahrbar". Was die Anwohner übrigens ganz anders sehen. Ein Nachbar: "Der Kleine Mönch ist an dieser Stelle gar nicht für Autos gemacht. Schon gar nicht für zwei, die sich begegnen". Weber blieb dabei: Das Gebäude passe sich ein in die Umgebung. Überhaupt könne man eine Baugenehmigung in der Bausache bei öffentlichem Interesse auch gegen den Willen des Gemeinderats durchsetzen. Und das öffentliche Interesse sei gegeben, so Weber. Der Gemeinderat hatte das Bauvorhaben abgelehnt, Bürgermeister Peter Riehl widersprach. Auch Ernst Rose, im Innenministerium Referent für Planungsrecht und Städtebau, bekräftigte Webers Argumentation. "Auch wenn durch den Neubau natürlich ein neuer Eindruck für die Anwohner entsteht", konnte Rose "die Abwehrhaltung der Nachbarn" durchaus nachvollziehen. Objektiv berechtigt sei sie jedoch nicht. Die Abstandsflächen würden "mehr als eingehalten", und auch auf die bisherige Sonneneinstrahlung müssten die Nachbarn nicht verzichten. Man darf gespannt sein, wie der Petitionsausschuss die Sache bewertet.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung