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08.01.2008

'Bedingungen wären nicht mit Rechtssprechung vereinbar'

Von Carsten Blaue

Das OEG-Areal und sein direktes Umfeld sollen städtebaulich ansprechend gestaltet werden (wir berichteten mehrfach). Die Ziele der in der Stadt als "Jahrhundertchance" eingeordneten Planung sollen in einem Bebauungsplan zusammengefasst werden. Die Gestaltungsvorschläge dafür erwarten die Verwaltung und der Gemeinderat von fünf Planungsbüros, die ihre Ideen im Rahmen eines Gutachterverfahrens vorlegen sollen. In den Vorbereitungen zu diesem Gutachterverfahren hat sich die Architektenkammer Baden-Württemberg in Stuttgart zu Wort gemeldet.

In einem der RNZ bekannten Brief an Bürgermeister Hansjörg Höfer vom 20. Dezember 2007 kritisiert der Referent für Vergabe und Wettbewerb der Kammer, Karsten Kümmerle, einige Inhalte der städtischen Bewerbungsmodalitäten für die Planungsbüros, die ihre Entwürfe vorlegen möchten. Mehrere "Kammermitglieder", so der Referent zu Beginn seines Briefs, hätten bei der Kammer in Stuttgart nachgefragt, inwieweit das von der Stadt beabsichtigte Gutachterverfahren "für das Bebauungsgebiet B3/Schillerstraße denn rechtens sei". "In Ihrer Einladung zur Abgabe einer Bewerbung und der Beschreibung des Verfahrens", so Kümmerle an Höfer, "stellten Sie einige geradezu ’unanständige’ Bedingungen und Forderungen: unangemessene Honorierung, fehlende Auftragszusage, Verzicht auf Urheberrechte".

Die Kammer habe die "Auslobung" geprüft und festgestellt, dass bei der Mehrfachbeauftragung von fünf Architekten die angemessene Honorierung für die Ausarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs bei etwa 24000 Euro netto pro Teilnehmer liegen würde – bei fünf Büros also bei etwa 120000 Euro. Die Bedingungen der Stadt für einen "Wettbewerb", wie ein Gutachterverfahren im Fachjargon heißt, wären nicht mit der Rechtssprechung vereinbar, da er entweder unterhonoriert sei oder die Auftragszusage fehle. Hier besteht also eine Abhängigkeit zwischen Honorar und Auftragszusage. Wenn die Stadt mehrere Büros mit Entwürfen beauftragt und nicht zusagt, dass die beste Planung auch umgesetzt wird, dann muss sie die Entwürfe zumindest angemessen honorieren. Ist es ein "Wettbewerb", dann muss die Stadt als Auftraggeber garantieren, dass das Büro mit den besten Plänen auch zum Zuge kommt. Beides vermisst Kümmerle in den Unterlagen der Stadt.

Er nennt die Proteste der Architekten vor diesem Hintergrund "nur allzu verständlich". "Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden", empfiehlt der Referent der Verwaltung einen "städtebaulichen Ideenwettbewerb im vereinfachten Verfahren". Die Summe der Zahlungen an die teilnehmenden Büros würde bei etwa 40000 Euro liegen, und die Stadt könnte zu den gleichen Kosten mehr als fünf Büros zur Teilnahme auffordern. Zudem empfiehlt Kümmerle, ein "in diesen Dingen erfahrenes Büro" zur Betreuung des Verfahrens einzuschalten und mindestens einen externen Fachmann als Berater oder Preisrichter zur Beurteilung der Entwürfe hinzuzuziehen.

Höfer hatte bereits im RNZ-Jahresgespräch angekündigt, hier externe Beratung in Anspruch zu nehmen. Auf Anfrage der RNZ zeigte sich der Bürgermeister gestern dankbar für die Anregungen aus Stuttgart, wies jedoch den Vorwurf "unanständiger Bedingungen" als "zu spitz formuliert" zurück. Die Stadt werde ein einwandfreies Verfahren einleiten.

Der begleitende Ausschuss zum Gutachterverfahren werde die Sache am 14. Januar nicht öffentlich beraten und eine Vorauswahl der Planungsbüros treffen. Diese würden dann voraussichtlich in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16. Januar bekannt gegeben.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung