Schriesheim im Bild 2023

13.02.2008

Stadt geht beim Mathaisemarkt gegen eingeschleppten Alkohol vor

Von Carsten Blaue

Schriesheim. Das Thema war bisher immer tabu. Alkohol-Exzesse von Jugendlichen und Betrunkene, die sich Schlägereien liefern, passen einfach nicht zum Image eines Volksfestes für die ganze Familie, das der Mathaisemarkt ist und bleiben soll. Trotzdem: Gerade Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von etwa 13 bis schätzungsweise 24 Jahren, die nicht selten hochprozentigen Alkohol dabei haben, gehören mittlerweile zum Gesamtbild von Kerwen und Festen. Das ist beim Mathaisemarkt nicht anders. Wobei "die harten Sachen" und starken Mix-Getränke quasi eingeschleppt werden. Das will die Stadt dieses Jahr beim Mathaisemarkt unterbinden, und zwar mit einer Allgemeinverfügung, die es verbietet, auf offener Straße Alkohol zu trinken oder bei sich zu haben.

Das Verbot schließt keine Alters- oder Personengruppe aus, hat aber vor allem jüngere "Rucksacktrinker" im Visier, die über 18 Jahre alt sind. Insofern ist die Allgemeinverfügung eine Ergänzung zu den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, das Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren den Alkoholkonsum und -kauf per se verbietet. Wer älter ist, aber noch nicht volljährig, dem werden Wein und Bier zugestanden, jedoch kein hochprozentiger Alkohol oder Alcopops.

Bei Teenagern ab 18 Jahren greift der Jugendschutz schon nicht mehr – und hier setzt die Allgemeinverfügung an. Sie erlaubt es der Polizei, Alkohol zu beschlagnahmen. Auch kann sie Platzverweise erteilen oder gegebenenfalls Gewahrsam anordnen.

Die Stadt Schriesheim orientiert sich mit ihrer Allgemeinverfügung am Beispiel der Gemeinde Sandhausen, die damit gute Erfahrungen gemacht hat. Schriesheims Polizeipostenleiter Klaus Krischke sagte gestern im Gespräch mit der RNZ, dass sich die Polizei dieses Jahr verstärkte Kontrollen vorgenommen habe: "Auch Personen, die betrunken auf den Mathaisemarkt kommen, müssen mit Sanktionen rechnen". Zudem würden wieder Beamte in Zivil bei den Kontrollen eingesetzt, ergänzte Norbert Schätzle von der Polizeidirektion Heidelberg.

Die Allgemeinverfügung gilt in einem genau festgelegten Bereich, der weit über den Festplatz selbst hinausgeht und beispielsweise auch die Talstraße, die Strahlenberger Schulhöfe, die Kriegsopfergedenkstätte sowie die Straßen des Krammarktes einbezieht. Bürgermeister Hansjörg Höfer sagte, viele Gäste des Mathaisemarktes würden sich beim Anblick von trinkenden Jugendlichen und Heranwachsenden einfach nicht mehr wohl fühlen. Selbst Angst sei da nicht ausgeschlossen. Festbesucher würden abgeschreckt. Dabei gehe es vielen der "Rucksacktrinker" überhaupt nicht um das Fest an sich, unterstrich Höfer.

Krischke betonte, dass die Allgemeinverfügung natürlich nicht dazu da sei, im Rahmen des Festzuges ein Gläschen Wein zu verbieten. Es geht vor allem um die Abende an den Wochenenden – auch wenn die Verfügung vom 29. Februar, 20 Uhr, bis 5. März, 6 Uhr, sowie vom 7. März, 10 Uhr, bis 10. März, 6 Uhr, Gültigkeit hat.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung