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23.02.2008

Anwalt: Stadt will Vergleich nicht ernsthaft einhalten

Von Carsten Blaue

Schriesheim. Der Knatsch zwischen der Stadt und Prof. Lothar Götz im Mensa-Streit will auch nach dem Vergleich vor Gericht kein Ende nehmen. Jetzt ging es um die Planungsunterlagen.

In einem Schreiben an die Anwälte der Stadt, Dr. Jörg Klingmann und Dr. Daniel Schneidenbach, vom 21. Februar fordert Götz’ Anwalt Dr. Ralf Gréus die Stadt dazu auf, den Vergleich zu erfüllen. Beide Seiten hatten vereinbart, dass Götz von der Stadt alle Untersuchungen und Planungsergebnisse bekommt, damit er bis April einen neuen Mensa-Entwurf vorlegen kann. Laut Gréus verfügte Götz bislang jedoch lediglich über zwei Grundrisse und zwei Seiten einer Außenansicht.

Zu wenig für einen Entwurf. Daher habe Götz noch nicht mit seiner Planung beginnen können, so Gréus. "Sämtliche Verzögerungen" seien von der Stadt zu vertreten, schrieb der Anwalt, der der Stadt in dem Brief, der der RNZ vorliegt, ein Ultimatum stellte: Am Montag, 25. Februar, um 10 Uhr sollten die Unterlagen bei Götz oder in der Kanzlei von Gréus eingegangen sein: "Nach Ablauf der Frist behält sich unser Mandant Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vor".

Der Brief sowie der öffentliche Druck habe offensichtlich Wirkung gezeigt, so Gréus gestern im Gespräch mit der RNZ. Sein Mandant Lothar Götz habe sich die nötigen Unterlagen bereits abholen können. "Er hat jetzt alle Daten", bestätigte Bürgermeister Hansjörg Höfer, der die ganze Sache "arg aufgeregt" fand: "Das ist jetzt geklärt und abgehakt". Stadtbaumeister Volker Rehberger wollte keine Stellung nehmen: "Ich gebe keine Auskunft zu einem amtsinternen Vorgang". Der Vorgang mag abgehakt sein. Doch Gréus zitierte jedoch auch GL-Fraktionschef im Schriesheimer Gemeinderat, Christian Wolf, der gesagt hatte, dass Götz "lediglich für den Papierkorb planen" werde.

Der Fachanwalt für Architektenrecht wies darauf hin, dass die Planungsvorgaben der Stadt nicht so weit gehen dürften, dass Götz nichts anderes übrig bleibe, als die Planung des Schriesheimer Architekten Norbert Morast zu wiederholen: "Das entspricht nicht den vertraglichen Vereinbarungen". Gréus ließ es noch offen, ob Götz’ überhaupt Planungsspielraum bleibe. Der Anwalt monierte auch, dass ein Termin in der Schule platzte, der für den kommenden Dienstag vereinbart war. "Der Schulleiter", so Gréus, habe die Absage damit begründet, dass das Treffen keine neuen Erkenntnisse bringen werde. Dazu Gréus in seinem Brief: "Es bedarf keiner ernsthaften Diskussion, dass ein Architekt, um einen Umbau oder Anbau planen zu können, mit dem Nutzer des Gebäudes vor Ort zusammenkommen muss." Auch die Absage des Termins würde belegen, dass die Stadt den Vergleich mit Götz "nicht ernsthaft einhalten möchte".


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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung