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17.03.2009

„Wir sind kein Revolververein"

Schriesheim-Altenbach. (Si) "Der Schock sitzt tief", sagte der Vorsitzende des Sportschützenvereins Altenbach (SSV), Johannes Kühn auf Anfrage der RNZ. Der Amoklauf von Winnenden und die Diskussionen danach sind auch an ihm nicht spurlos vorbeigegangen. Aber: "Wir alle sind zur Sachlichkeit angehalten, denn durch die Tat eines Einzelnen werden vorschnell ganze Gruppen voreilig verurteilt, die ihren Sport legal in einem Schützenverein betreiben. Im SSV Altenbach wird ausschließlich mit Luftdruckwaffen geschossen und Bogensport betrieben", so Kühn. "Dennoch haben wir unsere Vereinswaffen sicher in zwei Tresoren verschlossen, auch die Bogen – selbst wenn hier über die sichere Verwahrung hinaus keine Verschlusspflicht im Tresor besteht."

Die Richtlinien, wie man als Sportschütze mit Waffen umzugehen habe, seien gesetzlich sehr streng. Und auch wenn im Verein nun kein direkter Handlungsbedarf bestehe, wolle der Vorstand künftig die Anträge eines Sportschützen noch strenger als bisher prüfen. Die Jugendlichen im Verein würden nun noch einmal auf die sichere Handhabung und die Vorschriften zur Sorgfalt beim Transport auch von Luftdruckwaffen hingewiesen, so Kühn. Ihm machen die Reaktionen nach dem Amoklauf zu schaffen. "Klischeehaft" würden jetzt alle Jugendlichen, die in einem Schützenverein schießen, vorverurteilt – einschließlich deren Eltern. Sie würden in eine Ecke gestellt und ausgegrenzt: "Das bezieht sich auch auf Vereine wie unseren, der keine scharfen Waffen hat." Mit plakativen Argumentationen würden die gesellschaftlichen Probleme, die den Amokläufen von Erfurt und Winnenden zugrunde liegen würden, nicht gelöst, so Kühn: "Wir müssen wieder enger zusammenrücken, uns auf die Grundwerte einer Gesellschaft besinnen, damit auffällige Verhaltensmuster von Jugendlichen auch an Schulen schneller erkannt werden. Ausgrenzung ist nicht der Lösungsweg, um solche Verbrechen zu verhindern."

Wie der Verein in Altenbach künftig mit der Nachwuchswerbung verfahren soll, weiß Kühn selbst noch nicht: "Wir sind kein Revolververein und keine Anlaufstelle, um einfach an Waffen zu kommen. Ob eine Berechtigung zum Erwerb vorliegt, darüber entscheidet das Landratsamt. Ein Verein kann nur überprüfen, ob bei einem Mitglied der Bedarf gegeben ist, um eine bestimmte sportliche Disziplin im Verein auszuüben, und auf das richtige Verhalten im Umgang mit Waffen hinweisen. Das gilt für jugendliche wie erwachsene Mitglieder eines Schützenvereins gleichermaßen."

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung