Schriesheim im Bild 2023

17.08.2009

War Flecks Wahl rechtmäßig?

War Flecks Wahl rechtmäßig?

Schriesheim. (cab) Der Artikel über Marie Luise Fleck in der Reihe "Neu im Gemeinderat" (RNZ vom 1. August) sorgt für Wirbel. Darin hatte die junge CDU-Stadträtin gesagt, sie wohne in Kirchheimbolanden, dem Ort ihrer Ausbildungsstätte, und fahre nur zu den Gemeinderatssitzungen nach Schriesheim. Das fiel einem Leser auf, der sich an Bürgermeister Hansjörg Höfer wandte und eine Überprüfung des Mandats anregte.

Denn entweder habe Fleck (Foto: Dorn) ihren Erstwohnsitz nicht mehr in Schriesheim, wodurch ihre Wahl unzulässig gewesen wäre. Oder die Hauptwohnung in Schriesheim sei zum Zweck der Wählbarkeit "künstlich" aufrecht erhalten worden, wonach der Gemeinde Kirchheimbolanden die zustehenden Gelder für einen gemeldeten Hauptwohnsitz entgehen würden.

Höfer sagte auf RNZ-Anfrage, man werde das nach den Ferien prüfen. Der Bürgermeister bezweifelte die Rechtmäßigkeit von Flecks Wahl jedoch nicht, zumal sie Schriesheim als Erstwohnsitz angegeben habe: "Sonst wäre sie ja gar nicht zur Wahl zugelassen worden." Der Hauptwohnsitz, so Höfer weiter, sei per Definition zwar der Ort, an dem man sich überwiegend aufhält: "Aber man muss nicht immer hier wohnen." Damit bezog sich der Bürgermeister auf Flecks Ausbildungssituation. Abgesehen davon sagte er: "In der Zeitung kann viel stehen. Wir wollen erstmal sehen, was offiziell ist."

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung