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RNZ-Interview mit Schriesheims Stadtkämmerer Volker Arras über die neue Abwassergebühr und die Fragen aus der Bevölkerung.
Was bedeutet die neue Gebühr?
Bisher werden die Kosten der Abwasserbeseitigung nach dem Wasserverbrauch abgerechnet. Künftig sollen die Kosten für die Regenwasserbeseitigung vom Verursacher bezahlt werden. Wer also viel Regenwasser in den Kanal einleitet, weil er auf seinem Grundstück große Flächen versiegelt hat, soll auch mehr zahlen als derjenige der nur Grünflächen auf seinem Grundstück hat.
Warum wird die "Regenwassergebühr" eingeführt?
Die Gerichte haben Grundsätze über "Gebührengerechtigkeit" entwickelt. Danach ist eine Abwassergebühr, die wie bisher, nach dem Frischwassermaßstab abgerechnet wird ungerecht und damit nicht zulässig, wenn mehr als 15 Prozent der Kosten für die Beseitigung von Regenwasser aufgewendet werden müssen. In Schriesheim ist dies der Fall. Unser Ziel ist eine gerechte Gebührenerhebung für alle.
Wie viel kostet die Einführung?
Rechnet man nach der "alten" Regelung, dem Frischwassermaßstab, wäre mit Kosten von 3 Cent je Kubikmeter zu rechnen.
Wird es für den einzelnen Verbraucher teurer?
Ob die Abwassergebühr für den Einzelnen teurer oder billiger wird, kann nur am konkreten Einzelfall beurteilt werden. Die Kosten für die Regenwasserbeseitigung werden nun ja nicht mehr in die Schmutzwassergebühr eingerechnet, sondern getrennt über die Versiegelungsdichte je Grundstück abgerechnet. Die Schmutzwassergebühr von derzeit 2,40 Euro wird ab dem 1. Januar 2004 deutlich sinken. Die Stadt erhält keine zusätzlichen Einnahmen, der Bürger wird nicht "abkassiert". Die Abwassergebühren werden gerechter verteilt. Im Moment ist die Kämmerei dabei, die Kalkulation zu erstellen. Wir wissen noch nicht genau, wieviel Fläche definitiv versiegelt ist, das geht erst, wenn alle Fragebögen zurück sind, erst dann ist eine Kalkulation möglich?
Was kann der Bürger zum reibungslosen Ablauf des Verfahrens beitragen ?
Die Fragebögen sind aufgrund von Luftbildern entstanden. Es kann vorkommen, dass Dinge die dem Grundstücksbesitzer klar sind, einem Ortsfremden auf dem Bild anders erscheinen. Der Bürger sollte den Fragebogen sorgfältig ausfüllen, er hilft uns damit, Klarheit in die Gebührenerhebung zu bringen und kann so sogar Geld sparen.
Werden die Angaben kontrolliert?
Es ist uns nicht möglich mehr als 5000 Grundstücke zu überprüfen, dennoch werden bei größeren Abweichungen Stichproben vorgenommen werden.
Wann müssen die Fragebögen zurückgegeben werden?
Auf den Fragebögen ist eine Frist von zwei Wochen genannt. Wir sind uns darüber im Klaren, dass noch Ferien sind und einige Grundstückseigentümer in Urlaub sind. Da die Daten auch in die EDV eingearbeitet werden müssen, benötigen wir die Fragebögen so schnell wie möglich zurück. Sollte eine fristgerechte Abgabe nicht möglich sein werden wir in ungefähr drei Wochen nochmals an die Abgabe erinnern. Sollten Angaben missverstanden werden oder ein Fehler bei der Einarbeitung des Rücklaufes passieren, so kann nach Zusendung des Feststellungsbescheides im Januar 2004 noch eine Korrektur vorgenommen werden.
In diesem Zusammenhang fordern Leute, nun die Gebühr so zu splitten, dass Frischwasser, das nur für den Garten genutzt wird, billiger wird. In anderen Kommunen ist das möglich. . .
Das gibt es bei uns auch, die Leute müssen nur einen eigenen Wasserzähler setzen und uns informieren. Dann wird es angerechnet. Für dieses Gartenwasser muss er keine Abwassergebühr bezahlen.
Richtet sich die künftige Gebühr auch nach der Niederschlagsmenge?
Nein, natürlich nicht, weil hohe Fixkosten vorhanden sind, ob Niederschlag fällt oder nicht. Die Fixkosten machen die Hauptsache der Gebühren aus.
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