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26.04.2012

Auf dem Straßenfest betrieben sie "Gewalt als Event"

Von Willi Berg

Mannheim/Schriesheim. Das Mannheimer Landgericht hat am Mittwoch einen Messerstecher zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der 18-Jährige hatte dem Opfer am Rande des Schriesheimer Straßenfestes eine Klinge in den Bauch gestoßen. Der 22-Jährige wurde an der Leber verletzt und musste notoperiert werden. Die Vorsitzende Richterin Bettina Krenz sprach von einem Trend unter jungen Leuten, die "Gewalt als Event" betrachteten.

Bei dem Straßenfest im September 2011 war es zu einer Schlägerei zwischen mehreren jungen Männern gekommen. Zwei Gruppen seien "völlig sinnfrei" aneinandergeraten, sagte Richterin Bettina Krenz. Und: "Keiner wusste, um was es geht." Dem von Alkohol und Drogen enthemmten Angeklagten sei es egal gewesen, was mit dem Opfer geschieht. Die Jugendkammer befand den Arbeitslosen des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig. "Ein Stich in den Bauch kann tödlich sein", sagte Krenz.

Der Täter muss dem Verletzten ein Schmerzensgeld von 3000 Euro zahlen. Das Opfer leidet bis heute psychisch an den Folgen der Attacke. Er habe Schlafstörungen und gehe seither nicht mehr aus, berichtete er.

Der Verurteilte, der monatelang in U-Haft saß, verließ das Gericht als freier Mann. Doch seine Freiheit hat die Jugendkammer durch mehrere strenge Bewährungsauflagen eingeschränkt. "Sie brauchen einen stabilen Rahmen", sagte die Richterin. Der Angeklagte habe bisher "in den Tag hineingelebt" und Drogen konsumiert. Während der Bewährungszeit darf er nachts nicht mehr ohne seine Eltern das Haus verlassen und hat sich von Volksfesten fernzuhalten. Messer muss er daheim lassen und ein Antiaggressionstraining absolvieren.

Er darf weder Drogen noch Alkohol konsumieren und seine Abstinenz durch Tests nachweisen. Zudem muss er eine Drogenberatungsstelle besuchen, um abzuklären, ob eine Suchttherapie nötig ist. Und er hat 200 Stunden gemeinnützige Arbeit im Heddesheimer Bauhof abzuleisten. Außerdem muss er sich intensiv um einen Ausbildungsplatz oder eine Anstellung bemühen und dies monatlich nachweisen. "Das möchten wir sehen. Wir gucken genau hin", sagte Richterin Krenz.

Schon einmal hatte der 19-Jährige wegen einer Messerstecherei vor Gericht gestanden. Damals wurde das Verfahren eingestellt, da der Angeklagte offenbar in Notwehr gehandelt hatte. Doch von Notwehr konnte diesmal keine Rede sein.

Der 22-Jährige hatte mit Freunden das Straßenfest besucht. Er habe beobachtet, wie mehrere Leute miteinander kämpften und sich beleidigten. Plötzlich hätten mehrere Personen auf ihn eingeschlagen und -getreten, sagte er.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung