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FB-Flashmob: Sorgte die Polizei für eine Eskalation?
Von Carsten Blaue
Schriesheim. Nach den "beiden "Flashmobs" vom Freitagabend in Schriesheim wird Kritik am Auftreten der Polizei. Diese sei an einer Bahnhaltestelle der RNV-Linie 5 so "rabiat" und "gewalttätig" aufgetreten, dass es zur Eskalation gekommen sei, behauptet der 20 Jahre alte Julian Gauch aus Schriesheims Nachbarort Hirschberg in einer E-Mail an die RNZ. Gauch war nach eigenen Aussagen vor Ort, als ein 18-Jähriger eine Scheibe in einer Straßenbahn einschlug. Hätte die Polizei ruhiger und gelassener reagiert, wäre es zu der Zerstörung nicht gekommen, schreibt der 20-jährige Schüler.
Nach Internetaufrufen zur Stürmung eines Supermarktes und zur "Abrissparty" in einem unbewohnten Haus hatten rund 50 Beamte an Ort und Stelle größere Gruppen von Jugendlichen aufgelöst - insgesamt waren es rund 250 Flashmob-Teilnehmer. Die jungen Leute zogen unter Polizeibeobachtung von dem Haus in Richtung der nah gelegenen Haltestelle ab. Hier hätten die Beamten selbst Unbeteiligte in die Bahn in Richtung Heidelberg gezwungen - auch wenn sie auf den Zug in die andere Richtung warteten, so Gauch.
Dies sei eine Einzelmeinung, die das Verursacherprinzip umkehre, reagierte am Montag Norbert Schätzle auf die Vorwürfe. Der Sprecher der Polizeidirektion Heidelberg widersprach der Darstellung, das jemand in eine Bahn gezwungen worden sei: "Dazu hatten wir vor Ort gar nicht das Personal." Dass seine Kollegen "klare Ansagen" gemacht hätten, sei vorstellbar: "Schließlich war eine Menge Alkohol im Spiel, und es war dunkel. Und wir mussten das Heft in der Hand behalten." Aber: "Es ist immer unser Anliegen, weitere Eskalationen zu vermeiden."
Die Polizei war durch Anrufe auf beide Flashmobs aufmerksam geworden: "Wir waren zum Glück noch rechtzeitig da", so Schätzle. Auch wenn die Ermittlung nicht einfach sei: Wer im Internet auf Facebook zur Randale aufgerufen hat, werde zurzeit geprüft, und die Polizei wisse, wer zu der Party in dem Haus eingeladen hatte. Diese war jedoch für einen beschränkten Personenkreis als "Abschiedsparty" deklariert. Und nicht als "Abrissparty" für alle.
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