Schriesheim im Bild 2023

01.12.2012

Fetzner bekam Gegenwind zu spüren

Schriesheim. (sk)"Wir können nicht beeinflussen, ob Windräder zulässig sind. Wir können auch nicht beeinflussen, ob sie sich wirtschaftlich betreiben lassen. Wir können aber entscheiden, wohin sie kommen und wohin nicht." Damit fasste Dietmar Schmittinger vom Weinheimer Amt für Stadtentwicklung seinen Vortrag zum Thema Windenergie zusammen. Er hielt ihn in der Gemeinderatssitzung vor einem voll besetzten Zuschauerraum: reges Interesse vor allem von Bürgern aus den Ortsteilen für ein Thema, das im Vorfeld für Aufregung sorgte. Im neuen Teilflächennutzungsplan "Windenergie" will die Nachbarstadt nämlich Konzentrationsflächen für die Aufstellung von Windrädern festlegen. Eine davon befindet sich auf dem Eichelberg.

Dass darin Konfliktpotenzial lag, war Bürgermeister Hansjörg Höfer klar, der Schmittinger und Weinheims Ersten Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner begrüßte. "Wir möchten das Verfahren sehr transparent machen und gemeinsame Lösungen finden", so Fetzner, der betonte, dass die Ausweisung der Gebiete planerisch notwendig sei.

Mit Einführung der neuen Regionalpläne endet auch die Ausweisung der Vorranggebiete für Windenergie, zu denen die Region bislang nicht gehörte. Die Kommunen müssten, wenn der Plan Ende 2013/Anfang 2014 in Kraft tritt, entweder überall Windräder dulden. Sie könnten die Aufstellung aber auch durch eigene Teilflächennutzungspläne steuern. Wie das aussehen kann, zeigte Schmittinger im Bild. Auf einem sah man die Räder willkürlich über die Gemarkung verteilt, auf dem anderen an einzelnen Orten in Grüppchen gebündelt. Im ersten Falle drohe die "Verspargelung der Landschaft". Als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich seien die Räder grundsätzlich überall zulässig, wenn die Erschließung gesichert sei: "Dazu reichen schon Wald- und Forstwege." Für die Aufstellung müssten jeweils 5000 Quadratmeter Wald gerodet werden. Dann wäre Platz für ein Windrad der gängigen Bauweise - mit bis zu 138 Metern Nabenhöhe, 126 Metern Rotor-Durchmesser und einer Gesamthöhe von bis zu 200 Metern. Zwischen den Rädern seien Abstände von sechs bis acht Hektar einzuhalten. Jedes Rad könnte zwei bis 7,5 Megawatt und damit Strom für bis zu 1500 Haushalte produzieren.

"Der Eichelberg ist ein wichtiges Naherholungsgebiet. Da kann man sich 200 Meter hohe Windräder schwer vorstellen", bemerkte Grünen-Fraktionssprecher Christian Wolf. Er verwies darauf, dass die Begutachtung des Geländes noch am Anfang stehe und etwa die Nähe zur Einflugschneise des Flughafens Neuostheim noch nicht geklärt sei.

Karl Reidinger (CDU) forderte ein Mitwirkungsrecht für die Ortschaftsräte von Altenbach und Ursenbach. Die Ortsteile seien durch die Planung nicht nur tangiert, sondern auch wesentlich betroffen, seien doch eine schwerwiegende Veränderung des Landschaftsbilds und eine Verschlechterung der Wohnqualität zu befürchten. Altenbachs Ortsvorsteher Alfred Burkhardt (FW) stellte die "grundsätzliche Sinnhaftigkeit" von Windanlagen auf dem Eichelberg infrage. Er kritisierte eine zu geringe Leistung in Voll-Last, Störungen der Tier- und Pflanzenwelt, etwa von Milanen und Fledermäusen, und große Lärmbelastungen. Vor allem der Abstand von 700 Metern zur Wohnbebauung war für ihn ein Problem: Belastungsgrenze für reine Wohngebiete seien 35 Dezibel. Für Dörfer, beschied Schmittinger, würden Grenzwerte von 55 Dezibel gelten.

In den Applaus auf Burkhardts Äußerungen signalisierte SPD-Stadtrat Sebastian Cuny Zustimmung zu dem Projekt: "Wir wollen alle die Energiewende und müssen alle unseren Beitrag leisten in Abwägung der verschiedenen Interessen." Es müsse eine Lösung gefunden werden, die allen gerecht werde. Er halte die Gegend nicht für einen optimalen Windkraft-Standort, erklärte FDP-Stadtrat Wolfgang Renkenberger. "Die Anlagen sollen da aufgestellt werden, wo der meiste Wind weht." Weshalb er sich für die Untersuchung der Windstärken aussprach. Dass ein Konzentrationsgebiet nicht zwingend die Aufstellung von Windrädern bedeuten muss, betonte Anselm Löweneck (CDU): "Es gibt noch die privatrechtliche Ebene. Die Stadt kann die Flächen pachten und entscheidet selbst, ob sie ein Investor bebauen darf."

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung