Schriesheim im Bild 2023

07.03.2014

Die Mathaisemarkt-"Spielregeln" im Überblick

Schriesheim will dieses Jahr gemeinsam mit Polizei, Ordnungsamt und Jugendamt auf dem Mathaisemarkt verstärkt bei Verstößen gegen die gesetzlichen Regeln eingreifen.

Schriesheim. (RNZ/rl) Beim kommenden Schriesheimer Mathaisemarkt soll der Jugendschutz groß geschrieben werden. Gemeinsam mit Polizei, Ordnungsamt und Jugendamt will die Stadt dieses Jahr verstärkt für die Einhaltung der gesetzlichen Regeln sorgen und bei Verstößen unmittelbar eingreifen. Diesbezüglich weist die Stadtverwaltung auf die Konsequenzen bei Missachtung des Jugendschutzrechts hin, die wie folgt aussehen:

Polizeiliches Gewahrsam
Wer durch Volltrunkenheit auffällt wird gegebenenfalls auf dem Polizeiposten in Gewahrsam genommen.

Projekt "Gelbe Karte" / "Rote Karte"
Wer durch starken Alkoholkonsum/ Gewalttätigkeit auffällt, erhält eine gelbe Karte! Das bedeutet, dass er später Probleme haben wird, einen Führerschein zu bekommen. Denn wer bei Festivitäten negativ auffällt, wird wahrscheinlich auch keinen guten Einfluss auf den Straßenverkehr haben. Wer besonders stark oder mehrfach auffällig ist, muss mit einer Roten Karte rechnen (kein Führerschein mit 17 oder 18 Jahren). Daher werden wir Personen, die wegen Ihres negativen Verhaltens (zum Beispiel Alkohol- und Drogenmissbrauch oder Aggressions- und Gewaltdelikten) auffällig sind, direkt an die Fahrerlaubnisbehörde melden.

Mitteilung an Jugendamt und Suchtbeauftragten
Jugendliche, die durch starken Alkoholkonsum/ Gewalttätigkeiten auffallen werden dem zuständigen Jugendamt und gegebenenfalls dem Suchtbeauftragen gemeldet.

Bußgeldvorschriften
Wenn Gewerbetreibende oder Veranstalter gegen die Regelungen des Jugendschutzgesetzes verstoßen (zum Beispiel Abgabe von Alkohol an unter 16-Jährige, Verkauf von "hartem" Alkohol an Kinder und Jugendliche oder Abgabe von Tabakwaren an Minderjährige) werden Bußgeldstrafen in Höhe von bis zu 50.000 Euro erhoben.

Keine Zulassung zum nächsten Mathaisemarkt
Gewerbetreibende des Mathaisemarkts, die gegen jugendschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen, müssen damit rechnen, zukünftig keine Zulassung zum Fest zu erhalten!"

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung