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08.09.2017

Wahlplakate am RNV-Bahnhof nicht erlaubt

Straßenbahnfahrer monierten eingeschränktes Blickfeld

Schriesheim. (fjm) Schnell waren die Wahlplakate am Bahnhof aufgehängt, noch schneller waren sie wieder verschwunden. Verantwortlich dafür ist die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV): "Wir haben die Plakate aus Sicherheitsgründen abgehängt", sagte Sprecher Moritz Feier gestern auf Nachfrage. Einige Straßenbahnfahrer hätten sich über ein eingeschränktes Blickfeld beschwert. "In manchen Fällen wurden dadurch sogar Signale verdeckt", so Feier. Klar, Wahlkampf sei Wahlkampf, "aber wenn es um die Sicherheit der Fahrgäste geht, müssen wir etwas tun".

Nach einer Erlaubnis zum Plakatieren habe keine der Parteien gefragt. "Also haben wir von unserem Hausrecht Gebrauch gemacht." Plakate aufzuhängen sei im Bahnhofsbereich grundsätzlich nicht erlaubt. "Wenn man das tun will, muss man das vorher mit der RNV abstimmen", so Feier. Die abgehängten Wahlwerbungen können ihre Besitzer nach Abstimmung mit dem Unternehmen im Betriebshof in Mannheim abholen - und dort wiederverwenden, wo niemand gefährdet werden kann.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung