Schriesheim im Bild 2023

15.11.2017

Barrieren im Gemeindehaus werden abgebaut

Technischer Ausschuss genehmigte notwendige Ausnahmeregelung - Mehrere Entschlüsse für Schaffung von Wohnraum

Von Nicoline Pilz

Schriesheim. In einer knappen halben Stunde sorgte der Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) dafür, dass in Schriesheim an mehreren Stellen, zumeist aber in Altenbach, neuer Wohnraum entstehen kann. Als "etwas Besonderes" empfand Bürgermeister Hansjörg Höfer den Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses in Ursenbach, der gemäß dem einfachen Bebauungsplan auf Wohlwollen im Gremium stieß.

Das zweigeschossige Gebäude mit einer Abmessung von elf auf zwölf Meter passe sich nach Paragraf 34 Baugesetzbuch in die Umgebungsbebauung ein, so Beate Kreis vom Bauamt. "Alles stimmig, das ist klassische Innenentwicklung", merkte Karl Reidinger (CDU) an. Die anderen Fraktionen sahen das genauso. Und Ortsvorsteherin Rosemarie Edelmann bekräftigte namens des rund 180-Seelen-Örtchens: "Wir freuen uns."

Die geänderten Pläne eines Bauherrn zum Neubau eines Wohnhauses im Burgweg gefielen dem ATU ebenfalls. Hier soll das bestehende Gebäude durch ein neues mit zwei Wohnungen ersetzt werden. Entgegen der ursprünglichen Idee, ein Satteldach aufzusetzen, für das der ATU bereits sein Okay zur benötigten Befreiung gegeben hatte, soll es nun doch ein Flachdach werden. Der Bauherr lehnt sich dabei an das Vorhaben auf dem Nachbargrundstück an, braucht aber dennoch eine Befreiung für die Überschreitung der Traufhöhe um 0,35 Zentimeter auf der gesamten Haus-Breite. "Das Ganze wirkt jetzt kompakter und filigraner. Auf dem Nachbargrundstück gibt es wesentlich größere Änderungen", sagte Fadime Tuncer (Grüne).

"Wir sprechen immer von bezahlbarem Wohnraum, dann müssen wir das auch unterstützen", so Sebastian Cuny (SPD) mit Blick auf eine Bauvoranfrage in Altenbach-Ost. Dort soll auf einem steilen Hanggrundstück ein Wohngebäude mit ausgebautem Dachgeschoss zur Unterbringung eines Elternteils entstehen. Um dort wenigstens einen Schlafzimmerschrank aufstellen zu können, wählte der Bauherr ein Fertighaus mit einer Höhe von einem halben Meter, was den Festsetzungen des Bebauungsplans eigentlich genauso zuwiderläuft wie eine Dachneigung von 38 Grad. Doch der ATU folgte der Empfehlung der Verwaltung, weil das Gebäude "relativ moderat" in seinen Abmessungen bleibe und sich in die Umgebung einfüge. "Außerdem ist es begrüßenswert, dass Wohnraum unterm Dach für einen Altenteiler geschaffen wird", meinte Jutta Becker (Freie Wähler).

Zustimmung gab’s auch für geänderte Pläne beim Umbau des evangelischen Gemeindehauses, wo die Toilettenanlage im Kellergeschoss barrierefrei über einen Anbau mit Treppe und Aufzug erschlossen werden soll. Der eingeschossige Anbau soll nun kleiner ausfallen: Statt einer Länge von bereits genehmigten 8,30 Metern sind es nur noch 6,33 Meter, der Abstand zur öffentlichen Fläche fällt dadurch großzügiger aus. Die beantragte Befreiung für das Flachdach musste der ATU nun noch einmal genehmigen, was einstimmig erfolgte.

Zur Kenntnis nahm der Ausschuss, dass Bauherr und Architekt für ein Projekt in der Kippstraße nach einem Gespräch mit dem Bauamt umgeplant haben: Im Ergebnis wird dabei die Firsthöhe auf sieben Meter reduziert. Den ursprünglichen Plänen hatte der ATU im Oktober zwar mehrheitlich zugestimmt, gleichzeitig aber angeregt, das Bauamt möge noch einmal mit dem Bauherrn reden. Offensichtlich mit Erfolg.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung