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13.06.2018

Verwaltung, Bauherr und Ausschuss wurden sich bei Planung für Talstraße 92 einig

"Kein Firlefanz, kein Anbau, keine Gauben" – Gehweg muss doch nicht einen Meter breit sein

Schriesheim. (nip) Nach dem Gebäudebrand, einer Debatte um die Gehwegbreite beim Wiederaufbau im Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) und einem Architektenwechsel geht es jetzt in der Talstraße 92 endlich voran. Nicht zuletzt deshalb, weil Bauherr und ATU Kompromissbereitschaft zeigen. So hat der Architekt die Ausführung des zweigeschossigen Gebäudes etwas zurückgenommen.

"Kein Firlefanz, kein Anbau, keine Gauben", sagte Beate Kreis vom Bauamt. Von daher sehe die Verwaltung das Wohngebäude an sich als unstrittig an. Zwei Befreiungen waren dennoch nötig, um das Bauprojekt voranzubringen: Das Grundstück grenzt im rückwärtigen Bereich an den Kanzelbach und hier gilt der Abstand von baulichen Anlagen im Gewässerrandstreifen von fünf Metern. Der ATU stimmte zu, dass der Bauherr den Gewässerrandstreifen um bis zu 3,80 Meter unterschreiten darf.

Zudem rückte er ab von seiner Zielvorgabe, den Gehweg in diesem Abschnitt der Talstraße auf einen Meter Mindestbreite auszubauen. Er würde nach Errichtung des Gebäudes dann lediglich 65 bis 72 Zentimeter betragen. "Es ist vertretbar, weil es das letzte Haus auf dieser Seite ist", sagte Christian Wolf (Grüne Liste). Sebastian Cuny (SPD) ergänzte: "Eine sehr gute Lösung auf einem schwierigen Grundstück." Der Satz "hier gehen wir gerne mit", fiel häufig in dieser Sitzung. Auch deshalb, weil Verwaltung und Bürgervertretung ihre Einwohner in Schriesheim halten wollen.

Zustimmung gab es daher auch für den beantragten Ausbau des Dachgeschosses nebst Anbau eines Balkons auf einem Grundstück im Birkenweg in Altenbach. Der ATU stimmte sogar der beantragten Überschreitung der Geschossflächenzahl um 13,8 Prozent zu, obwohl die Verwaltung selbst nur maximal zehn Prozent vorgesehen hatte. Das recht steile Grundstück im Eichenweg, vorgesehen zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus, hatte sich das Gremium vorab angesehen. "So, wie das Haus geplant ist, ist sehr gut mit der Topografie des Geländes umgegangen worden. Das ist ein verträgliches Maß auf einem recht großen Grundstück", fand Wolf.

Frank Spingel (CDU) mahnte jedoch, man müsse vorab sicherstellen, dass es eine "anständige Zufahrt" zum höher gelegenen Grundstück geben werde. Bernd Hegmann (Freie Wähler) gab ihm Recht, denn das Übergangsrecht zum Nachbargrundstück sei "etwas problematisch". Vorbehaltlich dieser Klärung stimme man zu, meinte Marco Ginal (SPD). Zügig beschied der ATU drei weitere Baumaßnahmen positiv: In der Steinachstraße deshalb, weil beim geplanten Umbau des Wohnhauses die erforderlichen Überschreitungen der Baugrenze bereits im Bestand enthalten sind. Unkritisch auch die beantragten Befreiungen für den geplanten Umbau und die Erweiterung eines Wohnhauses in der Kippstraße.

Gremium kam Kleintierzuchtverein entgegen

Lediglich die Überschreitung der vorderen Baugrenze mit Balkonen um bis zu neun Meter versagte der ATU auf Vorschlag von Kreis das Einvernehmen. Um die Massivität des Gebäudes zu reduzieren, ging man auf sieben Meter zurück.

Auch dem Kleintierzuchtverein kam das Gremium entgegen und hob seinen eigenen Beschluss, die geplante Ausstellungshalle gänzlich mit Holz verschalen zu lassen, wieder auf. Der Verein plant, sobald es finanziell machbar ist, eine nachträgliche Innendämmung. Zur Arbeitserleichterung will er daher einen Teilbereich der Halle unverschalt lassen, was der ATU bewilligte.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung