Schriesheim im Bild 2023

24.10.2020

Neckar/Bergstraße: So gehen die Kommunen mit der neuen Pandemiestufe 3 um

Überreaktion oder angemessener Umgang? - Im Moment häufen sich wieder die Absagen von Veranstaltungen - Kommunen raten: Wichtig sind vor allem die Hygiene- und Abstandsregelungen

Neckar/Bergstraße. (hö/ans/web/krs) Überall häufen sich momentan die Absagen: Veranstaltungen fallen aus, viele Chöre proben nicht mehr. Ist das eine Überreaktion oder eher ein angemessener Umgang mit der seit Montag geltenden "Pandemiestufe 3"? Die RNZ hörte sich um.

> Schriesheim: Zwar gibt es momentan in der Weinstadt "nur" fünf aktive Coronafälle, und doch macht sich Ordnungsamtsleiter Achim Weitz einige Sorgen: "Ich bin nicht mehr so entspannt wie im Sommer. Im Moment mögen die Zahlen noch niedrig sein, aber ich bin mir nicht sicher, ob das so bleibt." Weitz mag in einer solchen Situation den Vereinen keine Empfehlungen aussprechen: "Das muss jeder für sich entscheiden, da ist auch ein Stück Eigenverantwortung gefragt." Er habe überhaupt die Erfahrung gemacht, dass die Vereine sich gut selbst organisiert hätten – wie im Moment der Turnverein Altenbach, der für seine Kurse in der Mehrzweckhalle ein eigenes Anmeldesystem eingeführt hat: "Das ist eine gute Sache", meint Weitz.

Aber er warnt vor Panik – und verweist auf die rechtlichen Regelungen, die von der neuen Pandemiestufe unberührt geblieben sind: Weiterhin können sich in den Sporthallen bis zu 20 Personen versammeln – darauf hat erst am Freitag wieder der Badische Sportbund hingewiesen. Auch seitens der Stadt würden im Moment keine Veranstaltungen abgesagt – auch, weil es praktisch keine mehr gibt. Der Gemeinderat, seine Ausschüsse, aber auch die Ortschaftsräte tagten weiterhin – mit viel Abstand und Hygienekonzept.

> Hirschberg: "Es gibt Überlegungen, wie wir mit steigenden Infektionszahlen umgehen", sagt Bürgermeister Ralf Gänshirt. Im Moment gebe es zwar wenige Corona-Fälle (aktuell drei aktive, Anm. d. Red.), aber das könne sich natürlich schnell ändern. Aktuell hat die Verwaltung nochmals intern die Mitarbeiter für Abstands- und Hygienemaßnahmen sensibilisiert. Aufgrund der neuen Regelungen sei nun auch das Jugendhaus wieder geschlossen worden, da dieses vornehmlich für private Veranstaltungen genutzt wurde. "Veranstaltungen für Senioren, eine momentane Risikogruppe, finden seit Beginn der Pandemie nicht statt – und zwar bis auf Weiteres, so sehr ich das persönlich auch bedauere".

Die Durchführung aller Gemeindeveranstaltungen werde nach den jeweils gültigen Regelungen und dem Infektionsgeschehen überprüft, erklärt Gänshirt. Im Moment würden ohnehin weniger Veranstaltungen stattfinden. Die nächste ist am 22. November der "Tag der Einwohner", diesmal im Freien. "Sollten die Infektionszahlen weiter steigen, müssen wir diese Entscheidung nochmals abwägen." Ob es empfehlenswert sei, Veranstaltungen im Moment abzusagen, lasse sich nicht allgemeingültig beantworten, so Gänshirt. "Wichtig und Voraussetzung ist, dass die jeweils gültigen Regelungen vom Veranstalter eingehalten werden." Klar sei auch, "dass diese derzeitige Situation eine sehr große Herausforderung für die Verantwortlichen in den Vereinen ist".

Sitzungen der kommunalen Gremien sind weiter vorgesehen. "Die Hygieneregeln können im Bürgersaal eingehalten werden", ist Gänshirt überzeugt. Der Gemeinderat müsse so lange wie möglich handlungsfähig sein. Derzeit sind keine Umlaufbeschlüsse geplant. "Denn die Erfahrung hat gezeigt, dass eine Beratung im jeweiligen Gremium wichtig und sinnvoll ist und man darauf nicht verzichten sollte." Dass weitere Umlaufbeschlüsse erforderlich sein könnten, sei aber natürlich nicht ganz auszuschließen. Doch sei das Umlaufverfahren nach der Gemeindeordnung nur in einfachen Fällen möglich und käme nur zustande, wenn kein Mitglied des Gemeinderates widerspricht. Das Eilentscheidungsrecht des Bürgermeisters ist laut Gänshirt eine weitere Möglichkeit, aber auch nur in sehr engen Grenzen.

> Weinheim: Angesichts einer Sieben-Tage-Inzidenz von 73 hat die Stadt am Freitagabend verschärfte Auflagen bekannt gegeben, darunter eine Maskenpflicht im Schlosspark. Die Stadt wolle, so OB Manuel Just, mit "Maß und Ziel" vorgehen – und einen Lockdown nach Möglichkeit vermeiden.

"Wir denken darüber hinaus über alle Veranstaltungen nach, die in nächster Zeit in geschlossenen Räumen geplant sind", sagt Stadtsprecher Roland Kern: "Jene, die nicht zwingend termingebunden sind, werden abgesagt, zum Beispiel die Pflegekonferenz oder der Workshop zum Kulturkonzept." An den Kulturveranstaltungen, etwa einem Klavierkonzert in der Stadthalle, will Weinheim dagegen festhalten. Diese fänden im Rahmen der gültigen Coronaverordnung statt, also mit weniger als 100 Besuchern und mit Hygienekonzept. Bei der diesjährigen Version des Weihnachtsmarkts versuche man, "kreative, coronagerechte Formate zu finden".

Für andere Veranstalter sind die städtischen Säle weiter offen, zumindest grundsätzlich. "Wir versichern uns natürlich, dass Veranstaltungen im Rahmen der Coronaverordnung bleiben", betont Kern.

Auch Heiraten ist weiterhin möglich. Es bestehen aber Vorgaben für Trauungen und fürs Trauzimmer im Schloss. Kern: "Bis auf Weiteres dürfen Trauungen mit neun Teilnehmenden im Trauzimmer stattfinden." Das sind das Brautpaar, der Standesbeamte oder die Standesbeamtin sowie sechs Gäste. Im Schloss besteht Maskenpflicht. Aber: "Während der Trauung darf das Brautpaar auf Masken verzichten."

> Ladenburg: Nicole Hoffmann, Referentin des Bürgermeisters, verweist bei der Frage nach Veranstaltungen, die wegen des Infektionsgeschehens abgesagt werden, lediglich auf den Stadtteilspaziergang durch die Südstadt mit Bürgermeister Stefan Schmutz. Aufgrund des Infektionsgeschehens sagt die Stadt auch Veranstaltungen im Freien ab. Welche Veranstaltungen noch ausfallen, teilt die Stadt noch nicht mit. Liegt ein Hygienekonzept vor und wird die aktuelle Corona-Verordnung eingehalten, stehen die Räumlichkeiten der Stadt weiterhin zur Verfügung.

> Edingen-Neckarhausen: "Wir geben nicht mehr vor als die Coronaverordnung", sagt Gerhard Fischer vom Hauptamt. Die Doppelgemeinde orientiere sich an der Verordnung und entscheide im Einzelfall.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung