Schriesheim im Bild 2023

09.06.2021

Ernüchterung und wenig Aktion beim Lärmaktionsplan

Oft sind die Auffassungen von Betroffenen und Behörden gegensätzlich.

Schriesheim. (nip) Manche halten den Lärmaktionsplan für ein eher stumpfes Schwert, andere finden, er biete Kommunen auch Chancen, zum Wohl ihrer Bürger lärmmindernde Maßnahmen umzusetzen. Denn Lärm macht krank, das betonte Bürgermeister Hansjörg Höfer noch einmal in der Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt (ATU). Studien zeigen, dass sich bundesweit deutlich über 50 Prozent aller Bürger von Lärm belästigt fühlen.

Am Montagabend stellte Ingenieur Martin Reichert vom beauftragten Karlsruher Büro Modus-Consult die Ergebnisse der dritten Fortschreibung des Lärmaktionsplans mit allen Anregungen und Bedenken vonseiten der Öffentlichkeit und der Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange vor. Schriesheim hat den Lärmaktionsplan aus Gründen der Synergie gemeinsam mit den Nachbarkommunen Hirschberg und Dossenheim auflegen lassen. Beschlossen wird er letztlich vom jeweiligen Gemeinderat, wofür der ATU auch eine Empfehlung aussprach.

Der Lärmaktionsplan ist europaweit und gemäß EU-Richtlinie und gesetzlicher Vorgaben ein Versuch, kurz- bis langfristige strategische Maßnahmen zur Lärmminderung umzusetzen. Dabei ermitteln Fachleute jeweils vor Ort die bestehende "Verlärmung". Mithilfe des Lärmaktionsplans, der alle fünf Jahre fortgeschrieben wird, haben Kommunen tatsächlich unter anderem erreichen können, dass der Straßenbaulastträger erwünschte Tempo-30-Zonen eingerichtet hat.

Das wünschen sich auch Bürger in Schriesheim über die sogenannten "Hotspots" auf der B3, der Talstraße und teils auch in Altenbach hinaus. 186 Gebäude sind tagsüber einem Lärmpegel von 65 Dezibel ausgesetzt. Nachts sind es 220 Gebäude bei einer Last von 55 Dezibel. Das sind die derzeit geltenden Schwellenwerte, ab deren Erreichen Lärmschutz verlangt werden kann. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung forderten Schriesheimer beispielsweise eine Fortsetzung von Tempo 70 auf der Mozartstraße Richtung Autobahnzubringer. Reichert machte ihnen da wenig Hoffnung: Denn zwischen berechtigter emotionaler Betroffenheit und fachrechtlicher Begründung besteht ein Unterschied. Besteht eine geplante Maßnahme die fachrechtliche Überprüfung nicht, hat sie keine Chance auf Realisierung.

Tatsache sei, so Reichert, dass die Einführung von Tempo-30-Zonen, zum Beispiel auf der B3 von Ortsschild zu Ortsschild oder auch in Altenbach in Verlängerung der bisherigen Abschnitte, in Kombination mit lärmminderndem Asphalt, die Zahl der Betroffenen halbieren. Aber: Deutschland hinkt beim Lärmaktionsplan vier, fünf Jahre hinterher und ist erst in der dritten Fortschreibung. Die vierte Auflage ist differenzierter und berücksichtigt etwa auch Gewerbe- und Fluglärm, tieffrequenten Schall, Motorräder und die unterschiedlichen Lastwagen- und Bustypen.

"Die Bürger fragen nach diesem neuen Recht. Das fehlt in Deutschland noch", sagte Reichert. Zum jetzigen Zeitpunkt ist beispielsweise die Fahrbahnsanierung der A5 im Abschnitt Schriesheim-Hirschberg noch nicht berücksichtigt. Ohnehin beharrt die Autobahn-GmbH darauf, dass hier alles korrekt gelaufen ist, obwohl Anwohner das anders empfinden. "Wir müssen den Kampf in die vierte Runde verlegen und mit neuen Rechtsverfahren führen. Das könnte andere Ergebnisse erbringen", so Reichert.

Nach seinem Vortrag herrschten im ATU Ernüchterung und eine gewisse Ratlosigkeit vor. Sie hätte sich von einem Lärmaktionsplan mehr an "Aktion" gewünscht. Sie hoffe, dass dies in der vierten Runde nicht verloren gehe, sagte Grüne-Liste-Rätin Gerlinde Edelmann. Christian Wolf (Grüne Liste) fand es befremdlich, dass Anregungen aus der Bürgerbeteiligung im Plan nicht berücksichtigt wurden, was Reichert wiederum mit der fachrechtlichen Zulässigkeit begründete. "Es wird nichts Kurzfristiges geben", machte Höfer Hoffnungen in dieser Richtung zunichte. Zuvor seien noch viele fachrechtliche Dinge zu klären. Michael Mittelstädt (CDU) gab sich optimistisch: "Machen wir einen Schritt nach dem anderen. Konsens ist doch, dass wir Tempo 30 auf der B 3 wollen." Vonseiten der Straßenverkehrsbehörden machte Reichert "Wohlwollen" aus.

Allerdings dürfe der Öffentliche Nahverkehr nicht unter Lärmschutzmaßnahmen leiden. Sonst könnten Kosten auf die Kommunen zukommen.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung