Schriesheim im Bild 2023

06.08.2021

Betonmauer soll Grundstück vor Hochwasser schützen

Das hat ein Hausbesitzer am Huberweg unternommen. Der Ausschuss stimmte im Nachhinein zu.

Schriesheim. (nip) Der Klimawandel mit seinem vielen Starkregen schlägt sich langsam auch in den Bauanträgen nieder. Denn zweimal sah sich ein Hausbesitzer nördlich des Huberwegs – also an einer klassischen Hanglage – nach Sommergewittern mit Wassermassen konfrontiert, die seinen steil zur Talstraße abfallenden Vorgarten und Garten überfluteten und die Garage der Nachbarn mit Wasser und Schlamm volllaufen ließen. Also schützte er sich mit einer dem Geländeverlauf angepassten Betonmauer auf acht Meter Länge in einer Höhe von maximal 1,20 Meter.

Für die geschlossene Mauer hätte er indes eine Befreiung vom Bebauungsplan benötigt, die der Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) nun – wenn auch erst im Nachhinein – genehmigte. Das Schutzbedürfnis vor den aus dem Wald kommenden Wassermassen, die den Rappenbuckelweg in einen schlammigen Bach verwandeln würden, sei "nachvollziehbar", wie Jutta Becker (Freie Wähler) formulierte. Sie teilte aber auch die kritische Anmerkung von Michael Mittelstädt (CDU): Es sei störend, dass erst die Mauer komme und danach der Antrag. Ulrike von Eicke erkundigte sich, wohin das Wasser denn nun hingeleitet werde, wenn es an der Mauer auf Widerstand stoße. "Es wird den Rappenbuckelweg runter geleitet. Dort ist ein Einlauf", antwortete ihr Bürgermeister Hansjörg Höfer. Man habe in diesem Bereich auch schon "einiges getan". Der Antragsteller hatte in seiner Begründung von "mangelndem Überschwemmungsschutz an der Kreuzung Huberweg/Rappenbuckelweg geschrieben.

Der Erweiterung eines seit Langem leer stehenden Wohnhauses aus dem Jahr 1927 im Panoramaweg stimmte der ATU ebenfalls zu. Neben einer Sanierung ist die Errichtung einer Terrasse, im Dachgeschoss ein Anbau nebst Balkon sowie Gauben geplant. "Es bleibt spannend, wie der Denkmalschutz das mitträgt", sagte Bauamtsmitarbeiterin Beate Kreis. Für die Verhandlungen mit der Behörde wünschte Christian Wolf (Grüne) "viel Erfolg".

Eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses in Altenbachs Kippstraße beschied der ATU positiv. Bei den benötigten Befreiungen für Dachneigung, Kniestock und Stützmauer gehe man "gerne mit", wie Wolf sagte. Der Bebauungsplan sei aus dem Jahr 1979 und enthalte nach Ansicht der Verwaltung Festsetzungen, die nicht mehr zeitgemäß seien und durchaus hinterfragt werden könnten, meinte Beate Kreis. "Das passt gut dorthin", machte es Karl Reidinger (CDU) kurz.

Zwei weitere Bauanträge auf Ausbau von Abstellräumen und der Errichtung eines Carports in der Friedrichstraße sowie dem Neubau eines Einfamilienhauses im Holderbuschweg waren ebenfalls problemlos. Letztgenannter Antrag war noch einmal angepasst worden, nachdem der ATU ihn zuerst mehrheitlich abgelehnt hatte. Damals war die Unterschreitung der Dachneigung um zehn Grad zu deutlich, jetzt bleiben noch fünf Grad Unterschreitung. Der Nachbar habe hierzu Zustimmung erteilt, informierte Kreis.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung