Schriesheim im Bild 2023

14.12.2021

Schriesheimer Überfall-Serie: Nicht schlecht verdient, und doch kriminell (Update)

Schriesheimer Überfall-Serie: Nicht schlecht verdient, und doch kriminell (Update)

Einer der Tatorte: die Schriesheimer Aral-Tankstelle an der B3. Foto: Dorn
Alessio V. muss für knapp fünf Jahre in Haft. Der Italiener, der in Schriesheim lebte, beging drei Überfälle.

Von Max Rieser

Schriesheim. Es war eine kurze, aber intensive kriminelle Karriere, die Alessio V. dieses Jahr vor allem in Schriesheim hingelegt hatte. Am heutigen Dienstag wurde der zur Tatzeit gerade mal 18-Jährige vor der großen Jugendkammer des Mannheimer Landgerichts zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt.

Neben einem versuchten Überfall auf einen Heidelberger Edelmetallhandel und einen Einbruch in Hirschberg spielten sich alle Taten in der Weinstadt ab. Begonnen hatte die Überfallserie damit, dass V. am späten Abend des 5. April die Araltankstelle an der B 3 bewaffnet mit einem Messer betrat, den Kassierer bedrohte, 1085 Euro aus der Kasse entwendete und floh. Am Nachmittag des 6. Mai überfiel er in ähnlicher Weise auch mit einem Messer bewaffnet den Edeka-Markt "Zipser" in der Bismarckstraße und raubte rund 1405 Euro.

Außerdem soll er drei Mal in die Wohnung seiner ehemaligen Arbeitgeber – zwei Mal in Schriesheim und einmal in Hirschberg – eingebrochen sein, entwendete dabei Kopfhörer, Schmuck und kleinere Bargeldbeträge, was aber im Prozess keine Rolle spielte. Er wurde erst gefasst, als er im Juli versuchte, einen Edelmetallhändler in Heidelberg zu überfallen.

Was aber trieb den jungen Mann an – und wer war er überhaupt?

Vor Gericht entstand ein widersprüchliches Bild des Angeklagten, der sich immer wieder schroff, herablassend und respektlos gegenüber der Staatsanwältin und auch dem Vorsitzenden Richter zeigte, die wiederholt versuchten, auf ihn zu zugehen und ihm die Möglichkeit zu geben, sich reumütig zu zeigen, was in allen drei Prozesstagen ausblieb. Auch in der Untersuchungshaft in Adelsheim und Mannheim kam es wohl wiederholt zu Auseinandersetzungen zwischen V. und dem Wachpersonal sowie seinen Mithäftlingen.

Die Aussagen von zwei der Geschädigten, den Kassierern der Tankstelle und des Supermarktes, schienen ihn außerdem nicht weiter zu berühren. Der Richter erklärte ihm mehrfach, dass beide Zeugen längere Zeit unter den Folgen der Überfälle gelitten hätten. Er gab an, das nicht zu verstehen, da er sie ja nur bedroht und nicht tatsächlich angegriffen habe. Gericht und Verteidigung führten sein Verhalten in Teilen auf den großen Druck während der Verhandlung zurück. Außerdem auf seine geringen Deutschkenntnisse, durch die er sich nur mithilfe einer Dolmetscherin verständlich machen konnte.

In den Berichten der Jugendgerichtshilfe und auch der Verteidigung wurde V. andererseits als kooperativ und zugänglich beschrieben, was auch sein Geständnis von vier der sechs Taten zeigte, die ihm zur Last gelegt wurden. Die Mutter des Angeklagten, die alle Prozesstage vor Ort verfolgte, schien ebenfalls bestürzt über das Verhalten ihres Sohnes. In einer außerplanmäßigen Zeugenaussage – sie war eigentlich nicht als Zeugin geladen – sagte sie, dass sie ihren Sohn nicht wiedererkenne.

2019 kam V., damals 16 Jahre alt, aus Italien in die Region. Seine Mutter war schon vorher nach Deutschland gezogen, in dieser Zeit lebte V. bei seinem Großvater und brach die weiterführende Schule ab. Seitdem sei er als Koch und Kellner tätig gewesen. Aus Berichten des Verteidigers und der Jugendgerichtshilfe ging hervor, dass die Kindheit des jungen Mannes von der psychischen Erkrankung seines Vaters stark beeinflusst war. Dieser leidet unter Schizophrenie, und Besuche der Polizei bei der Familie wegen des Verhaltens des Vaters seien keine Seltenheit gewesen.

Nach einem kurzen Zusammenleben mit der Mutter und auch seinem älteren Bruder suchte V. sich eine eigene kleine Wohnung, die er in der Schulgasse in Schriesheim fand. Dort fand er ebenfalls einen Job. Zuerst in einem Café und als Bäcker, später auch als Pizzabäcker in einem Hotel. Bis zu 2200 Euro habe er in dieser Zeit monatlich verdient, was ihm aber nie zum Leben gereicht hätte. Das könnte unter anderem mit Online-Glücksspiel zu tun gehabt haben, weswegen sein Konto zum Zeitpunkt seiner Festnahme mit mehreren Tausend Euro im Minus stand. V. bestritt dies als Grund für seine Taten aber, da er eigentlich viel gewonnen habe und sich das Defizit auf seinem Konto nicht erklären könne. Vielmehr habe ihm das Geld nicht für kleinere Annehmlichkeiten wie neue Kleidung gereicht.

Schafft es der junge Mann, sich in der Haft neu auszurichten? Zumindest appellierte der Richter in seiner Urteilsbegründung erneut an V. und sagte, dass eine vorzeitige Entlassung nur möglich sei, wenn er sich nicht mehr zu "Kindereien" hinreißen lasse und die Regeln befolge.

Richter spricht von überschaubarem Strafmaß

Von Max Rieser

Mannheim. Es war der dritte und letzte Tag der Gerichtsverhandlung gegen den Angeklagten Alessio V., der mit einer Jugendhaftstrafe von vier Jahren und neun Monaten zu Ende ging. Die große Jugendkammer des Mannheimer Landgerichts unter Vorsitz von Richter Joachim Bock kürzte das Verfahren um einen Tag ab. Das lag am umfassenden Geständnis von V., der zu Beginn der Verhandlung eingeräumt hatte, in Schriesheim eine Tankstelle und einen Edeka-Markt überfallen zu haben und dort bei seiner ehemaligen Arbeitgeberin eingebrochen zu sein. Auch einen versuchten Raub in einem Heidelberger Edelmetallhandel gab er zu.

Zu zwei weiteren Einbrüchen wollte V. keine Angaben machen, wie sein Verteidiger Jens Klein ankündigte. Die beiden letzten Verfahren gegen den italienischen Staatsbürger, der vergangene Woche 19 Jahre alt geworden war und zur Tatzeit in Schriesheim wohnte, wurden daraufhin eingestellt.

In seiner Urteilsbegründung erklärte Bock dem Verurteilten, dass das Strafmaß angesichts der Taten und seines Verhaltens "überschaubar" sei – auch wenn ihm das vielleicht nicht so vorkäme. Er forderte für die Zeit der Haft vier Dinge von V. Erstens sei es wichtig, dass er richtig Deutsch lerne, damit er sich verständlich machen könne und nicht mehr "unbeabsichtigt anecken" würde. Zweitens müsse er eine Ausbildung anfangen, Interesse zeigen und sie auch durchhalten. Drittens müsse er lernen, allgemeingültige Regeln zu befolgen und viertens lernen, seine Frustration zu kontrollieren und "mal die Klappe" zu halten, zu reflektieren und sich erst dann zu äußern.

Die Jugendgerichtshelferin berichtete, dass sie den Angeklagten, der wiederholt durch patzige Antworten und ein überhebliches Auftreten aufgefallen war, kaum wiedererkenne. Zu Beginn seiner Haft im September hätte sie ihn zwar als temperamentvoll, aber auch pfiffig, beliebt und fleißig erlebt, was auch Berichte aus dem Vollzug bestätigt hätten. Davon sei kaum etwas übrig.

Sie schätzte ein, dass er "sozial-emotional überfordert" sei und ihn das Warten auf das Urteil extremem Druck ausgesetzt habe, was sein Verhalten erklären könnte. Dennoch habe sie "große Hoffnung", dass V. nach dem Urteil wieder in einen "normalen Modus" finde und er durch Aggressionsbewältigung und Therapie an sich arbeiten könne. Sein Verhalten zeige, dass es ich bei ihm um einen Jugendlichen handle, der auch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden sollte.

Auch Oberstaatsanwalt Frank Höhn forderte in seinem Plädoyer die Verurteilung nach Jugendstrafrecht. Er sah einen "massiven erzieherischen Bedarf" beim Angeklagten, der sogar in der "Enge des Vollzugs" Probleme habe, sich an Regeln zu halten. Daher forderte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe in Höhe von fünf Jahren wegen besonders schweren Raubes in zwei Fällen, schwerem Wohnungseinbruchdiebstahls und versuchtem besonders schwerem Raub.

Auch V.s Verteidiger versuchte, dessen Verhalten durch den hohen Druck vor dem Urteil zu begründen. Auch er habe ihn als "entspannt, brav und in seinem Verhalten adäquat" erlebt, was auch die Polizisten, die ihn verhört hatten, rückgemeldet hätten. Seine Geständnisse zu den Taten würden eine "gewisse Einsicht" erkennen lassen. Er forderte daher eine "etwas mildere Strafe" als von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagen.

Das letzte Wort vor dem Urteil hatte der Angeklagte selbst, der plötzlich ruhiger und gefasster wirkte. Er habe schlecht geschlafen, wisse, dass er sich falsch verhalten habe und wolle sich entschuldigen. Er hoffe, bald aus der Haft entlassen zu werden, da das Leben dort "ausgesetzt" sei, er nichts lerne und nach fünf Jahren Haft keine Zukunftsperspektive mehr habe.

Update: Dienstag, 14. Dezember 2021, 20 Uhr

Unterschiedliche Zeugenaussagen zum Täter

Von Max Rieser

Mannheim/Schriesheim. Eigentlich hätte es ein ruhiger Prozesstag werden können. Denn nachdem Alessio V. schon am Montag eingeräumt hatte, eine Tankstelle und einen Supermarkt in Schriesheim sowie einen Edelmetallhandel in Heidelberg überfallen zu haben sowie bei seiner damaligen Arbeitgeberin eingebrochen zu sein, sollte es nur noch um die Anhörung von Zeugen und die Beweisführung gehen.

Doch auch beim zweiten Verhandlungstag im Prozess gegen V., der zur Zeit seiner Festnahme im Juli in Schriesheim wohnte, stand das Benehmen des Angeklagten im Fokus. Joachim Bock, Vorsitzender Richter der siebten Großen Strafkammer und der Großen Jugendkammer, hatte registriert, dass V. mehrfach auf Fragen von ihm und Staatsanwältin Tina Haltrich schroff und genervt geantwortet oder bei einer Zeugenaussage dazwischengeredet hatte. Er falle nicht durch besondere Höflichkeit auf und habe laut Bericht auch in der Untersuchungshaft Schwierigkeiten gehabt, merkte Bock an. Der Angeklagte entgegnete, dass die Schwierigkeiten aus der schlechten Behandlung in der Justizvollzugsanstalt in Adelsheim rührten. Seit er in Mannheim inhaftiert sei, ginge es besser, da sowohl Wärter als auch Mitgefangene dort freundlicher seien.

Bei der Vernehmung des Edelmetallhändlers aus Heidelberg, dessen Geschäft V. kurz vor seiner Festnahme überfallen wollte, entstand ein anderes Bild des Angeklagten als am ersten Prozesstag. Hier hatten Zeugen aus der Schriesheimer Tankstelle und dem Supermarkt ihn als entschlossen und bedrohlich geschildert. Bedroht hätten sie sich nicht gefühlt, erklärten der Inhaber des Edelmetallhandels und sein Neffe, der zur Tatzeit im Laden aushalf. V. sei nervös und unsicher gewesen. Durch das lautstarke Auftreten des Betreibers habe V. den Tatort dann auch ohne Beute verlassen. Auch bei der Verhaftung sei der Angeklagte ruhig und kooperativ gewesen, berichtete ein Polizeibeamter der Weinheimer Dienststelle, der mit einem Kollegen nach dem versuchten Überfall in Heidelberg an der Fahndung beteiligt war.

Der einzige Zeuge, der den Angeklagten und auch dessen Bruder schon vor seiner Festnahme als "verbal aggressiv" erlebt hatte, war ein Beamter des Schriesheimer Polizeipostens, bei dem V. eine Anzeige im Namen seiner ehemaligen Arbeitgeberin machen wollte. Als der Beamte ihm erklärte, dass sie das selbst erledigen müsse, sei V. ihm "komisch" vorgekommen. Ungereimtheiten gab es bei den Angaben des Angeklagten zu seiner Flucht vom Tatort in Heidelberg. Bei der polizeilichen Vernehmung habe er angegeben, von einem Freund, dessen Namen er vergessen habe, mit dem Auto von Heidelberg zurück nach Schriesheim gefahren worden zu sein. Durch die Auswertung von Videoaufnahmen habe sich aber ergeben, dass der Angeklagte mit der Straßenbahn gefahren sei und es keinerlei Hinweise auf einen zweiten Täter gebe, so ein Zeuge. Warum V. behauptete, dass er einen Komplizen gehabt habe, wurde nicht weiterverfolgt.

Als Tatmotiv hatte der junge Mann angegeben, nicht mit dem Geld auszukommen, das er aus seinen Tätigkeiten als Koch und Bäcker verdient hatte. Zuletzt seien das rund 2200 Euro monatlich gewesen. Dass ihm das Geld nicht reichte, könnte am Online-Glücksspiel gelegen haben, bei dem V. aktiv gewesen sein soll.

Auf zwei weitere mutmaßliche Taten, ein Einbruch in ein Schriesheimer Hotel und ein weiterer bei einer Privatperson, wurde nicht näher eingegangen, da Verteidiger Jens Klein angegeben hatte, dass sein Mandant sich nur zu den anderen vier Taten äußern würde. Das Urteil wird voraussichtlich am kommenden Montag, 6. Dezember, gesprochen.

Update: Donnerstag, 2. Dezember 2021, 19.29 Uhr

Angeklagter zeigte wenig Mitgefühl für Opfer
Ein 18-Jähriger steht wegen einer Serie von Einbrüchen und Überfällen vor Gericht.
Von Max Rieser

Mannheim/Schriesheim. Eine kurze Serie von Überfällen und Einbrüchen hat im Frühjahr in Schriesheim und der Umgebung für Aufregung gesorgt. Seit Montag muss sich der 18-jährige Alessio V. vor der Jugendkammer des Mannheimer Landgerichts verantworten, es sind insgesamt drei Verhandlungstage angesetzt.

Begonnen hatte die Serie am Abend des 5. April. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte, bewaffnet mit einem Küchenmesser und mit einer Sturmhaube maskiert, die Schriesheimer Aral-Tankstelle an der Bundesstraße B3 betreten haben. Als er keinen Angestellten antraf, verließ er die Tankstelle und kehrte einige Minuten später zurück, bedrohte den Kassierer und raubte 1085 Euro. Bei der zweiten Tat soll der Mann den Edeka-Markt in der Schriesheimer Bismarckstraße überfallen haben, in dessen unmittelbarer Nähe Alessio V. zuletzt wohnte – ebenfalls maskiert und mit einem Messer.

Zum Prozessauftakt ging es vor allem um diese beiden Taten, drei Einbrüche und der versuchte Überfall auf einen Edelmetallhandel in Heidelberg sollen am kommenden Donnerstag verhandelt werden. Der Tatverdächtige konnte dank gründlicher Polizeiarbeit überführt werden. Durch DNA-Abgleiche an den mutmaßlichen Tatwaffen und Funkzellenabfragen an den jeweiligen Tatorten konnten die Reviere Weinheim, Heidelberg und Schriesheim Alessio V. identifizieren. Das bezeugten die vier vom Gericht als Zeugen geladenen Polizisten.

Der Angeklagte hinterließ beim Vorsitzenden Richter Joachim Bock keinen guten Eindruck. Der 18-Jährige sagte, er habe die Taten begangen, weil er mit seiner Arbeit in einem Restaurant und als Bäcker zu wenig verdiente. Bock warf dem abgeklärt wirkenden Mann vor, es mangele ihm an Empathie. Das lag vor allem daran, dass Alessio V. dem Angestellten der Schriesheimer Tankstelle nur ein gezwungenes "Tschuldigung" hinwarf, anstatt sich bei ihm "richtig" zu entschuldigen. Verteidiger Jens Klein erklärte, er habe seinen Mandanten als umgänglich wahrgenommen und könne sich sein etwas schroffes Verhalten nur durch seine Nervosität erklären.

Vor allem bei der Vernehmung der Kassierer der Tankstelle und des Supermarkts versuchte der Richter wiederholt, Reue beim Angeklagten hervorzurufen, indem er deren Traumata nach den Taten ansprach. Beide gaben an, nach den Überfällen mehrere Wochen mit Schlafproblemen und Angstzuständen gekämpft zu haben. Der Edeka-Mitarbeiter schilderte, dass er sich lange Zeit davor fürchtete, in einem Supermarkt einzukaufen, da er befürchtete, der Angeklagte könne ihm dort auflauern.

Alessio V. schien weitestgehend unbeeindruckt und sagte, er habe die Kassierer ja nicht tatsächlich angegriffen, sondern nur bedroht. Da der Angeklagte, der erst vor zwei Jahren aus Italien in die Region gekommen ist, sich größtenteils über eine Dolmetscherin verständigte, könne seine Uneinsichtigkeit auch an der Sprachbarriere liegen, vermutete Anwalt Klein. Um seine plötzliche Gemütsveränderung zu erklären, beantragte der Verteidiger, die Mutter des Angeklagten, die als Zuschauerin anwesend war, in den Zeugenstand zu laden. Bock stimmte zu, und die Frau versuchte, das veränderte Verhalten ihres Sohnes damit zu erklären, dass dessen Vater, der die Familie 2014 verlassen haben soll, an Schizophrenie leide. Der Richter sagte, dass man dies beobachten müsse, es zum jetzigen Zeitpunkt aber keinen Anhaltspunkt für eine psychische Erkrankung bei Alessio V. gebe. Es gehe den meisten Eltern so, dass sie ihre Kinder auf der Anklagebank nicht wiedererkennen würden.

Im Adelsheimer Jugendgefängnis, wo er zunächst in Untersuchungshaft saß, habe der 18-Jährige zwar gut gearbeitet, sei aber immer wieder durch anmaßendes Benehmen und aufbrausendes Verhalten aufgefallen. Aktuell hat Alessio V. im Mannheimer Gefängnis eine Ausbildung als Koch begonnen. Dort fühle er sich wohler. Er könne sich anschließend vorstellen, eine weitere Ausbildung zu absolvieren.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung