Schriesheim im Bild 2023

11.02.2022

Es gibt doch zwei Klagen gegen die Bürgermeister-Wahl

Wann das Verwaltungsgericht darüber entscheidet, ist noch nicht absehbar.

Schriesheim. (hö) Gegen die Bürgermeisterwahl vom 28. November hat nicht eine Person, wie man bisher immer annahm, geklagt, es sind zwei. Das teilten auf RNZ-Anfrage sowohl das Verwaltungsgericht Karlsruhe wie das Landratsamt mit. Auch wenn sich beide Behörden zu den Namen der Kläger nicht äußern, so ist sicher, dass es sich dabei um den Altenbacher Bernd Reidinger und den Wilhelmsfelder Helmut Oelschläger handelt.

Bernd Reidinger hatte sich bereits gegenüber der RNZ zu den Gründen seiner Klage geäußert: Ihn störte, neben anderen angeblichen Unregelmäßigkeiten bei der Wahl, dass der Gemeindewahlausschuss seine Stimme für Annalena Baerbock für ungültig erklärt hatte (RNZ vom 22. Januar) – was aber einzig an der auf dem Stimmzettel fehlenden Adresse der heutigen Außenministerin lag. Oelschläger war erfolgloser Kandidat bei der Bürgermeisterwahl, bei der er 85 Stimmen (1,2 Prozent) erhalten hatte. Trotz mehrfacher Kontaktversuche der RNZ blieb Oelschläger eine Antwort darauf schuldig, was ihn zur Wahlanfechtungsklage motiviert hat; allerdings lieferte er sich bereits in der Vergangenheit mit diversen Behörden umfangreiche Schriftwechsel, in denen es vor allem um den Entzug seiner Kinder ging.

Dass das Kommunalrechtsamt bisher immer nur von einer Wahlanfechtungsklage gesprochen hat, lag an einer Kommunikationspanne: Das Kommunalrechtsamt erfuhr erst am 4. Februar vom Verwaltungsgericht, dass es auch eine zweite Klage, die Oelschlägers, gibt. Da die Klagefrist bereits am 19. Januar abgelaufen war, ging es bis dahin nur von einer Wahlanfechtung, die von Bernd Reidinger, aus. Die Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts, Richterin Inga Behrens, bestätigte gegenüber der RNZ, dass am 14. Januar die erste Klage (Oelschläger) und am 17. Januar die zweite (Bernd Reidinger) eingegangen sei. Daher sei das Verfahren "noch in einem sehr frühen Stadium", es lägen auch noch wichtige Unterlagen nicht vor – beispielsweise die Erwiderung des Kommunalrechtsamts auf die Vorwürfe. Insofern sei auch noch nicht absehbar, wann eine Entscheidung getroffen wird. Die Kammer sei sich aber "der misslichen Lage in Schriesheim" bewusst. Unterdessen erklärte das Kommunalrechtsamt, es halte weiterhin an der Zurückweisung der Wahleinsprüche fest.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung